Finanztransaktionssteuer erodiert Altersversorgung

Die geplante Finanztransaktionssteuer stößt beim Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) auf Ablehnung. Die Steuer „erodiere die Altersversorgung“, teilt das DIA in Berlin mit. Das Institut fordert eine Aufgabe oder zumindest eine Änderung der Pläne – anderenfalls gerate die bestehende staatliche Förderung zum „Fake“.

Klaus Morgenstern, DIA: “Was der Staat dem Sparer als Anreiz in die rechte Tasche steckt, nimmt er ihm in der linken gleich wieder heraus.”
Die Finanztransaktionssteuer, die in elf EU-Staaten künftig gelten soll, führe in der bislang geplanten Form zu einer schwerwiegenden Belastung der Altersvorsorge, erklärt das DIA. So habe eine aktuelle Auswirkungsstudie des Deutschen Aktieninstitutes und der Beratungsgesellschaft Oliver Wyman jährliche Belastungen der Bürger von 2,6 bis 3,6 Milliarden Euro errechnet. Demnach betreffe die Finanztransaktionssteuer nahezu alle Formen der privaten Altersvorsorge und der langfristigen Vermögensbildung.

Finanztransaktionssteuer frisst staatliche Zulagen bei Riester-Fondssparplan auf

„Mit der Steuer wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, warnt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Sie war ursprünglich dafür gedacht, Spekulanten und Hochfrequenzhandel in die Schranken zu weisen und an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. In der vorgesehenen Form jedoch trifft sie die Falschen.“

Laut der Studie belastet die Steuer beispielsweise einen Riester-Fondssparplan über die gesamte Laufzeit deutlich mehr, als die staatlichen Zulagen dem Sparer Vorteil bringen. „Was der Staat dem Sparer als Anreiz in die rechte Tasche steckt, nimmt er ihm in der linken gleich wieder heraus“, folgert Morgenstern. Damit werde die Förderung zum „Fake“.

DIA fordert Ausnahme für Altersvorsorgeprodukte

Das DIA hatte bereits im Februar dieses Jahres, als eine Studie der Technischen Universität München schon frühzeitig auf die problematischen Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer aufmerksam machte, einen Kompromissvorschlag zur Schadensbegrenzung für die private Altersvorsorge unterbreitet: Transaktionen, die innerhalb von Altersvorsorgeprodukten stattfinden, unterliegen nicht der Transaktionssteuer.

„Die Umschichtungen, die innerhalb eines Fonds-Riesters stattfinden, sind schließlich keine Spekulationen des Sparers, sondern dienen einzig und allein dazu, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beitragsgarantie zu gewährleisten“, fügt der DIA-Sprecher hinzu. Außerdem sei ursprünglich geplant gewesen, Privatanleger gar nicht mit den Kosten der Finanztransaktionssteuer zu belasten.

Nicht nur Riester-Rente betroffen

„Die Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer werden öffentlich immer am Beispiel der Riester-Rente diskutiert, betroffen sind Pensionskassen und Pensionsfonds in der betrieblichen Altersversorgung sowie berufsständische Versorgungswerke und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, soweit diese Kapitaldeckung betreiben, aber ebenfalls“, ergänzt Morgenstern. (lk)

Foto: DIA

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