Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat sich in ihrer jährlichen Empfehlung für eine Beibehaltung des Rechnungzinses in der Lebensversicherung ausgesprochen. Dieser solle für das Jahr 2014 weiterhin bei 1,75 Prozent liegen, teilen die Versicherungsmathematiker mit.
Der Höchstrechnungszinssatz – umgangssprachlich als Garantiezins bezeichnet – gibt an, welchen Zins die Besitzer von kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen oder privaten Rentenversicherungen über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert bekommen.
Die Berechnung des Zinssatzes durch die DAV erfolgt in Anlehnung an die Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Der finale Höchstrechnungszinssatz wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium bestimmt, das aber nicht an die Empfehlung der DAV gebunden ist.
Weiter erklärt die Aktuarvereinigung, dass man die „weiteren ökonomischen, finanziellen und rechtlichen Entwicklungen“ im Euroraum nur schwer abschätzen könne. In der derzeitigen Niedrigzinsphase und bei steigender Zinsvolatilität halte es die DAV für dringend geboten, die weitere Zinsentwicklung „genau zu beobachten“. (lk)
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