ATL steht für „activities of daily living“, also Tätigkeiten des täglichen Lebens, und beschreibt einen Punktekatalog, in dem Tätigkeiten aufgelistet sind, die nicht mehr ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können. In dem Punktekatalog werden sechs verschiedene Tätigkeiten des täglichen Lebens beschrieben.
Die Pflegestufe I entspricht auch bei anderen Pflegeprodukten meist 3 ATL, sprich drei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die nicht mehr allein ausgeführt werden können. Neu am Markt sind Pflegeoptionen in privaten Rentenversicherungen, die bereits ab 2 ATL leisten. Selten ist die automatische Leistung bei Vorliegen einer Demenz bei diesen Produkten. Auch hier finden sich aber einige wenige Angebote am Markt.
Aktuell bietet ein Versicherer sogar eine Verdopplung der Altersrente im Pflegefall an, unabhängig vom Eintrittsalter der Pflegebedürftigkeit (basierend auf derzeitigen Kalkulationsgrundlagen).
Gute Angebote ermöglichen steigende Renten nach Altersrentenbeginn, auch wenn die zusätzliche Pflegeoption greift. Eine vereinbarte Todesfallleistung in der Rentenphase sollte idealerweise auch bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit erhalten bleiben.
Pflegerente heute sichern
Andere Produktkonzepte ermöglichen es Sparern, bei ihren Altersvorsorge-produkten zum Rentenbeginn eine Pflegerente nach dann gültigem Tarif abzuschließen oder einen Teil des zur Verfügung stehenden Kapitals in eine Pflegerente umzuwandeln.
Eine Gesundheitsprüfung entfällt in diesem Fall, die Höhe ist meistens auf 1.500 Euro Pflegerente begrenzt. Auch diese Variante bietet Versicherten die Chance, einen kleinen Grundstein beim Thema Pflegeschutz zu setzen, allerdings muss der Versicherte in diesem Fall später selbst aktiv werden, um den Pflegeschutz zu erhalten.
BU und Pflege kombinieren
Auch im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) preschen Versicherer mit neuen Konzepten voran. So kann bei der BU gegen einen kleinen Mehrbeitrag vereinbart werden, dass im Falle der Pflegebedürftigkeit eine zusätzliche lebenslange Pflegerente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.
Wird der Versicherte während der Laufzeit der BU nicht zum Pflegefall, kann zum Ablauf der Versicherungsdauer eine Anschluss-Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Andere Anbieter bieten zumindest eine lebenslange Rentenzahlung an, wenn der Pflegefall bis zu einem bestimmten Alter eintritt, beispielsweise bis zum 45. Lebensjahr.
Autor Mirko Theine ist Geschäftsführer von ascore Das Scoring GmbH, Hamburg.
Foto: ascore Das Scoring GmbH