Eine neue Studie im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung dürfte die Gemüter erhitzen: Die Annahme, betriebliche und private Altersvorsorge helfe, den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, sei „im Allgemeinen nicht gerechtfertigt“, teilt die Stiftung mit.
Trotz gleich hoher Einzahlungen in der Ansparphase können sich die späteren Auszahlungen in der Rentenphase je nach Anbieter und Anlageform erheblich unterscheiden, kritisieren die Wissenschaftler Professor Dr. Uwe Fachinger, Professor Dr. Harald Künemund und Katharina Unger von der Universität Vechta sowie Martin Schulz von der Stiftung Warentest in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung.
Die Wissenschaftler haben am Beispiel von etwa 100 Lebensversicherungen und rund 20 Pensionskassen untersucht, wie sich die Auszahlungen von 2002 bis 2012 bei deren Altersvorsorgeprodukten entwickelt haben.
Große Unterschiede bei den Produkten
Betrachte man nur die mittleren Zahlungsanpassungen aller untersuchten Versicherungen und vergleiche diese mit den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, so scheine die Relation zwar für die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu sprechen: Denn die ermittelten Erhöhungen fielen um ein gutes Viertel höher aus. Doch hinter dem Mittelwert würden sich große Unterschiede zwischen einzelnen Produkten verbergen, so die Forscher. Demnach liegen manche Produkte kontinuierlich über oder unter dem Mittelwert, andere haben „gute und schlechte Jahre“ (siehe Grafik).
Private Altersvorsorge gleiche einem „Glücksspiel“
Die private Altersvorsorge gleiche daher „einem Glückspiel“, zumal sich der Anbieter während der Auszahlungsphase nicht mehr wechseln ließe. Dies führe „zu einer stärkeren Ungleichverteilung der verfügbaren Einkommen in der Rentenbezugsphase“, sagen die Wissenschaftler.
Studie kritisiert fehlende Anpassung an Lohnentwicklung
Die kapitalgedeckte Altersvorsorge soll Kürzungen der gesetzlichen Rente ausgleichen, dabei habe die Politik aber nur auf das Versorgungsniveau am Tag des Renteneintritts geschaut und nicht auf die weitere Entwicklung, kritisieren die Studienautoren weiter.
Während gesetzliche Rente oder Beamtenversorgung regelmäßig der Lohnentwicklung angepasst werden, gebe es für die private Altersversorgung, etwa Riester- und Betriebsrenten, keine entsprechende Vorschrift. Da die Anbieter nicht zu jährlichen Erhöhungen verpflichtet seien, könne dies über die gesamte Rentenphase gerechnet zu deutlichen Einbußen beim Lebensstandard führen. Dies gelte insbesondere in Phasen mit hoher Inflation, heißt es.
Forscher: Private Vorsorge kann Rentenkürzungen nicht kompensieren
Eine Kompensation der Rentenkürzungen – vor allem im Rahmen der Riester-Reform – sei durch private oder betriebliche Altersversorgung „im Prinzip nicht erreicht worden“, lautet das Fazit der Studie. Das liege nicht nur an der unterschiedlichen Rentenanpassung, sondern auch daran, dass zwischen der Auszahlungsdynamik privater Rentenversicherungen und der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung kein Zusammenhang bestehe. (lk)
Foto: Shutterstock