Absicherung vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits wird immer wichtiger, denn durch das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sind die drohenden Kosten gestiegen. Zudem setzen Versicherer zunehmend auf Rechtsberatung, Assistance und Mediation.
Gastbeitrag von Hans-Gerd Coenen, BGV/Badische Versicherungen
Rund 70 Prozent der Deutschen haben Angst vor den drohenden Kosten, wenn sie einen Rechtsstreit verlieren. Dies führt dazu, dass Viele bereits im Vorfeld auf die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche verzichten.
Und in Zukunft werden die Kosten für einen Rechtsstreit – und damit die Kosten beim Unterliegen – noch weiter steigen: Am 2. August 2013 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich im Grunde nichts andere, als neue Regeln für die Abrechnung von Anwalts- und Gerichtskosten; ebenso für Notare, Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher.
Neu bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem eins: Prozesse werden teurer – im Durchschnitt bis zu 16 Prozent. Das finanzielle Risiko eines Rechtstreits wird damit größer. Für Kläger bedeutet dies, dass sie künftig noch tiefer in die Tasche greifen müssen, um an ihr gutes Recht zu kommen.
Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, wird vorher einmal mehr abwägen müssen, ob er sich einen Rechtsstreit leisten kann oder nicht.
Mehr Kundenzufriedenheit
Fakt ist: Obwohl der Jahresbeitrag eines Voll-Rechtsschutzes im Privat-, Berufs- oder Verkehrsbereich etwa nur so hoch wie der Stundenlohn für einen Rechtsanwalt ist, besitzen gerade mal 40 Prozent der Bundesbürger eine Rechtsschutzversicherung.
Ein Grund hierfür könnte sein, dass die Rechtsschutzversicherung mit einem vergleichsweise schlechten Image zu kämpfen hat. Viele Kunden sind enttäuscht, dass nicht jeder Gang vor Gericht versicherbar ist. Leistungsausschlüsse und der Eintritt des Versicherungsfalles stoßen bei ihnen häufig auf Unverständnis. Aus Sicht der Rechtsschutzversicherer sind diese Ausschlüsse aber unabdingbar.
Einige Streitigkeiten treten so häufig auf, dass sie schlichtweg unkalkulierbar sind. In der Konsequenz müssten die Prämien so stark erhöht werden, dass sich nur noch wenige einen Rechtsschutz leisten könnten. Ähnliches gilt für den Eintritt des Versicherungsfalles: Dieser tritt eben nicht erst mit dem Gang zum Anwalt ein, sondern mit dem Streitfall an sich.
Wäre dies nicht so, würden die meisten wahrscheinlich erst dann einen Rechtsschutz abschließen, wenn im Streitfall schließlich der Anwalt hinzugezogen werden muss. Zwischenzeitlich gibt es auf dem Markt entsprechende Lösungen, um eine größere Kundenzufriedenheit zu erreichen.
Markt geht in Richtung Beratungs-Rechtsschutz
Prinzipiell gilt: Der Markt geht immer mehr in Richtung Beratungs-Rechtsschutz, um auch Lösungen für ausgeschlossene Versicherungs-angelegenheiten zu bieten. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Erstberatung bei Baustreitigkeiten, die normalerweise nicht versicherbar sind.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat aktuell berechnet, dass eine normale Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht über zwei Instanzen (Streitwert von 10.000 Euro) sich auf rund 7000 Euro beläuft – bei ungewissem Ausgang.
Seite zwei: Rechtsschutz ist unverzichtbar