Letztere müssen bei diesen Fragen nicht berücksichtigt werden, weil davon auszugehen ist, dass sie über ihre hauptberufliche Tätigkeit Vorsorge betreiben und damit anderweitig für das Alter abgesichert sind. Wie viele der hauptberuflichen Soloselbstständigen in irgendeiner Form einer obligatorischen Rentenversicherung unterliegen, ist nicht bekannt.
Gleiches gilt für die Verteilung und den Umfang privater Vorsorge bei allen Selbstständigen. Belastbare Schätzungen zum künftigen Ausmaß von Altersarmut Selbstständiger gibt es daher derzeit nicht.“
Doch ob nun Selbstständigen die Altersarmut droht oder sie genügend zum Ansparen übrig haben – in beiden Fällen und aus beiden Gründen sind sie eine hoch attraktive Zielgruppe für das Altersvorsorgeinstrument Basis-Rente.
Gewinner der Finanzmarktkrise
Auch wenn die Rürup-Rente nach entsprechenden Marktdaten volumenmäßig auf Einführungsniveau stagniert: Seitdem die Zinsen für festverzinsliche Kapitalanlagen auf Rekordniedrigstand festliegen, nicht einmal mehr die Inflationsrate kompensieren und auch die Renditen reiner aktiengetriebener Investments sich oft durch Bescheidenheit auszeichnen, wird sie faktisch immer wettbewerbsfähiger.
Jedenfalls wenn man ihre „Performance“ umfassender, nicht nur unter linearen Input-/Output- Gesichtspunkten betrachtet. So bietet allein schon die steuerliche Bevorteilung in der „Ansparphase“ (ob mit diesem Begriff mögliche geförderte einmalige Jahreszahlungen in Höhe von 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro genügend gewürdigt sind?) eine enorme „Rendite“ – 76 Prozent Abzugsfähigkeit im laufenden Jahr sind ein Wort. Und in wenigen Jahren werden es ja volle 100 Prozent.
Ein Maklerbetreuer brachte es kürzlich auf den Nenner: „Wer Immobilien-Abschreibungsmodellen von zwei Prozent jährlich über 50 Jahre nachweint, hat das Potenzial von Rürup noch nicht verstanden.“ Hinzu kommen produktabhängig echte Renditechancen im klassischen Sinn: Rürup-Policen gibt es auch in fondsgebundener Form. Damit lassen sich die Steuer-„Ersparnisse“ bei entsprechender Fondsauswahl und -entwicklung aufstocken.
Rürup-Förderer Gesetzgeber
Die anhaltende Finanzmarktkrise macht die Rürup-Rente übrigens auch zum interessanten Türöffner für weitere Selbstständigen-Kreise: die Zahler in berufsständische Versorgungswerke. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten etc. kommen zwar nicht umhin, gesetzlich vorgeschriebene einkommensabhängige Vorsorgeleistungen an ihre Versorgungswerke als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringen.
Doch auch bei den daraus zu erwartenden Renten könnten bei anhaltendem Niedrigzinsniveau Leistungskürzungen drohen. Denn die Versorgungswerke finanzieren sich wie die Versicherer an den Kapitalmärkten aus gesetzlich vorgeschriebenen Assetklassen, insbesondere umfangreichen „sicherheitsorientierten“ Anteilen festverzinslicher Wertpapiere/Anleihen.
Seite drei: Staatliche Unterversorgung im BU-Fall