Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Einigung der EU-Gremien über die Eckpunkte von Solvency II begrüßt, mahnt jedoch zügige Konkretisierungen an. Das Regelwerk, das über die Kapitalausstattung der Versicherer bestimmt, tritt ab 2016 in Kraft tritt und sieht Übergangsfristen von 16 Jahren vor.
Beim GDV stößt der am Mittwochabend zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten ausgehandelte Kompromiss auf große Erleichterung: Damit sei „ein Meilenstein im politischen Prozess“ und eine gute Basis für den notwendigen Übergang zu Solvency II in einem durch „künstliche Niedrigzinsen herausfordernden Marktumfeld“ erreicht worden, kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth.
Insbesondere bei der deutschen Versicherungswirtschaft standen die EU-Vorschläge zu Solvency II lange Zeit sehr stark in der Kritik, weil diese einen erhöhten Kapitalbedarf für Lebensversicherer nach sich gezogen hätten. Der nun gefundene Kompromiss sieht hingegen viele Ausnahmen vor.
„Frist zwischen Finalisierung und Scharfschaltung sehr kurz“
Gleichwohl sieht der GDV noch weiteren Klärungsbedarf: Zwar gebe der Kompromiss Antworten auf wichtige Fragen zur Bewertung langfristiger Garantien, so von Fürstenwerth. Der GDV-Mann betont aber zugleich, dass das Erreichte „ein guter Ausgangspunkt“ für eine weitere Ausgestaltung des Regelwerks sei. Angesichts des engen Zeitplans bis zum Inkrafttreten komme es nun darauf an, die Vorgaben zügig zu konkretisieren – „ohne den Kompromiss entscheidend aufzuweichen“, fordert von Fürstenwerth. „Die Unternehmen brauchen bald Klarheit über die finalen Regeln.“
Bevor das neue Regelwerk zum 1. Januar 2016 vollständig in Kraft treten könne, stehe „auf den nachgelagerten Rechtsebenen jetzt noch viel Arbeit an“. Das Umsetzungsdatum sei daher sehr ambitioniert, so von Fürstenwerth weiter. „Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Frist zwischen Finalisierung und Scharfschaltung der Regeln sehr kurz sein wird. Das fordert der Versicherungswirtschaft viel ab.“
Mitte 2014 will die EU-Kommission Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung von Solvency II unterbreiten; die Umsetzung des Regelwerks in nationales Recht soll Anfang 2015 erfolgen. (lk)
Foto: Shutterstock