Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat für ihre Mitglieder eine neue Strafrechtsschutzdeckung vereinbart. Die Versicherung sieht eine Deckung für strafrechtliche Verfahren und die Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeitsvorwürfe vor.
Die Versicherungsprämie ist im Mitgliedsbeitrag der VSAV enthalten. Dem Mitglied stehe eine Versicherungssumme von 300.000 Euro je Strafrechtsschutzfall und bis zu 100.000 Euro für Strafkaution (darlehensweise) zur Verfügung. Diese Leistungen stehen laut VSAV den bestehenden und neu hinzukommenden Mitgliedern im Bedarfsfall automatisch zu.
Berater und Vermittler seien zwar einerseits für das eigene Handeln verantwortlich, andererseits aber auch abhängig vom gesetzeskonformen Agieren der Produktgeber. Gerade die Anlageskandale in diesem Jahr zeigen, wie Berater und Vermittler ohne eigene Schuld zwischen die Mühlen von Rechtsanwälten auf Anlegerseite und den Produktgebern auf der anderen Seite geraten können, so die VSAV. Sei der strafrechtliche Vorwurf von Anlagebetrug oder einer Falschberatung erst erhoben, brauche es einen guten, spezialisierten und damit teuren Anwalt zur Abwehr.
Notwendige Ergänzung zur VSH
„Berater und Vermittler geraten oft ahnungslos in Verfahren und sind dann hilflos auch noch den damit verbundenen hohen Kosten ausgesetzt. Deshalb ist für sie dieser Strafrechtsschutz unerlässlich, im Zweifel sogar existenziell notwendig“, erläutert VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Der Strafrechtsschutz sei gerade für korrekt arbeitende Berater und Vermittler wichtig, die sich dank professionellen Rechtsbeistandes souverän stellen können.
Die VSAV bietet seinen Mitgliedern Lösungen auf Nettobasis im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Gemeinsam mit diesen neuen VSH-Lösungen soll die neue Strafrechtsschutzdeckung einen optimalen und notwendigen Schutz für die angeschlossenen Mitglieder bilden. (jb)
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