VZBV kritisiert IMD 2

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht in der Revision der Versicherungsvermittler-Richtlinie „Insurance Mediation Directive“ (IMD 2) einen richtigen Ansatz in unzureichender Umsetzung. In einem Positionspapier fordern die Verbraucherschützer unter anderem die die verpflichtende Offenlegung der Vergütung.

Im Europäischen Parlament diskutiert der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) über den Entwurf der EU-Kommission zur IMD 2. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes durch einheitliche Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrieb. Nach Ansicht des VZBV werden die Vorschläge diesem Ziel jedoch nicht gerecht.

Vielmehr wäre es laut VZBV dafür erforderlich, an jedem Point of Sale – unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit – bestimmte Mindestanforderungen vorzuschreiben. Dies betreffe die Grundqualifikation und Fortbildung, die Offenlegung des Status der Handelnden, den fairen, ehrlichen und professionellen Umgang mit den Kunden und die Durchführung einer Risikoanalyse (auch im Direktvertrieb), heißtes im Positionspapier.

VZBV fordert Konvergenz mit Finanzmarktrichtlinie 

Neben einheitlichen Voraussetzungen und Anforderungen an den Vertrieb sollte laut VZBV-Positionspapier das Augenmerk in der Ausgestaltung der Richtlinie auf folgende Punkte gelegt werden:

– keine Befreiung von den Zulassungsvoraussetzung für die so genannten Untervermittler,

– eine verpflichtende Offenlegung von Provisionen,

– einen Erhalt der Schutzregelung zu Querverkäufen (Koppelungs- und Bündelungsgeschäften),

– eine Konvergenz zu den Regelungen der Finanzmarktrichtlinie (Mifid II).

In einer Stellungnahme fordert der VZBV daher die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, die Kritik zu berücksichtigen und eine konsequente Entscheidung für den Verbraucherschutz zu treffen. (jb)

 Foto: Shutterstock

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