Eine Herausforderung, mit der die Versicherungswirtschaft im Rahmen der Lebensversicherungsreform fertig werden muss, kommt in Form der Absenkung des Höchstzillmersatzes zum 1. Januar 2015 daher. Die Versicherer halten sich mit konkreten Aussagen zur Anpassung ihrer Vergütungstruktur sehr zurück – doch der Countdown läuft.
In der Lebensversicherung sinkt der Höchstzillmersatz von 40 auf 25 Promille. Das hat zur Folge, dass die Gesellschaften die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit nur in Höhe von bis zu 25 Promille der Beitragssumme eines Lebensversicherungsvertrages bilanziell anrechnen können.
Die Bundesregierung beabsichtigt damit vor allem, den Druck auf die Abschlusskosten zu erhöhen. Denn Versicherer, die ihren Vertriebspartnern auch künftig 40 Promille für einen Vertragsabschluss zahlen möchten, werden aufgrund der Neuregelung finanziell stärker belastet. Zugleich verspricht sich die Bundesregierung höhere Rückkaufwerte für die Kunden, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig beenden.
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Branche gehörig unter Zeitdruck
Mit dieser Maßnahme hat die Politik die Assekuranz überrumpelt, denn eigentlich ging die Branche davon aus, dass sich die Bundesregierung am ehesten für eine allgemeinverbindliche Obergrenze für Abschlussprovisionen aussprechen würde.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Versicherungsverband einen Vorschlag unterbreitet, die Abschlussprovision in einem Bereich von 45 Promille der Beitragssumme zu begrenzen. Dies wird nicht passieren.
Stattdessen muss künftig jede Gesellschaft für sich selbst entscheiden, wie es seine Vergütungsstruktur mit den Vertriebspartnern regeln möchten – das setzt die Branche gehörig unter Zeitdruck.
Seite zwei: Vergütungslandschaft vor tiefgreifendem Wandel