Pflege-Bahr: „Der Spielraum ist klein“

Dr. Walter Botermann, Vorstandsvorsitzender der Alte Leipziger-Hallesche, spricht über den aktuellen Stand der Pflegeabsicherung in Deutschland, seine Erwartungen an die Politik und die Produktstrategie seines Hauses.

„Eine umfassende Absicherung des Pflegerisikos muss künftig auf drei Säulen stehen: der Pflegepflichtversicherung, der geförderten Pflegeversicherung und der ergänzenden, nicht geförderten Produkte.“

Cash.: Der Gesamtbestand an geförderten und ungeförderten Pflegezusatzversicherungen lag zu Ende 2013 bei 2,7 Millionen Versicherungen. Zu welchem Fazit über das Pflege-Jahr 2013 würden Sie tendieren: „Wir haben viel erreicht“ oder „Wir stehen erst am Anfang“?

Botermann: So paradox das klingen mag: beides. Viele Jahre ist es nur schwer gelungen, das existenziell wichtige Thema der Pflegeabsicherung ins Bewusstsein der Kunden zu bringen. Die geförderte Pflegeversicherung hat diesbezüglich einen spürbaren Wandel eingeleitet, den man durchaus als Weichenstellung bezeichnen kann.

Dennoch stehen wir erst am Anfang. Nach wie vor besteht für die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland nur die gesetzliche Grundabsicherung für das Pflegerisiko, die im Bedarfsfall die entstehenden Kosten bei Weitem nicht decken wird.

Lassen Sie mich das mit drei Zahlen untermauern: Die maximale Leistung der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherten in Pflegestufe III beträgt 1.550 Euro im Monat. Diesen Betrag kann man durch Abschluss einer geförderten Pflegeversicherung maximal verdoppeln. Ein entsprechender Pflegeplatz in Deutschland kostet schon heute mehrere Tausend Euro.

Angesichts von mehr als 400.000 Pflege-Bahr-Abschlüssen spricht die Versicherungsbranche von einem Boom. Doch Kritiker warnen, dass die geförderte Absicherung keinesfalls ausreiche, um die Pflegelücke zu schließen. Müssen die Versicherer den – zugegebenermaßen kleinen – Spielraum, den ihnen der Gesetzgeber beim Pflege-Bahr lässt, im Sinne des Kunden stärker ausnutzen?

Sie sagen es richtig: Der Spielraum ist klein. Zu klein, um die Lücke zwischen dem tatsächlichen Bedarf und der Leistung der Pflegepflichtversicherung vollständig zu schließen. Das bedeutet, dass eine umfassende Absicherung des Pflegerisikos künftig auf drei Säulen steht: der Pflegepflichtversicherung, der geförderten Pflegeversicherung und der ergänzenden, nicht geförderten Produkte.

Großer Vorteil einer privaten Pflegezusatzversicherung, die keinerlei staatlichen Restriktionen unterliegt, ist eine dauerhafte Leistungsgarantie, unabhängig von Kassenlage und politischen Konstellationen.

Seite zwei: Demenzielle Erkrankungen unzureichend berücksichtigt

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