bAV: Die zweite Säule stützen

Trotz der Wahl zwischen fünf Durchführungswegen, steuerlichen Erleichterungen und höchster Sicherheitsausstattung ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch immer kein Selbstläufer. Das kann und muss geändert werden.

Gastbeitrag von Ulf Kesting, DGbAV

Ulf Kesting, DGbAV: „Unausweichlich wird die staatliche Rente weiter absinken, die „Rente vom Chef“ dagegen im Stellenwert steigen.“

Personalverantwortliche in der mittelständischen Wirtschaft und Firmenchefs kleinerer Unternehmen stimmen alle das gleiche Klagelied an, wenn sie auf die betriebliche Altersversorgung für ihre Arbeitnehmer angesprochen werden: „Zu kompliziert, zu arbeitsintensiv, drückende Haftungsfragen, kostet zu viel“. Fragt man die Mitarbeiter, sind die Antworten ähnlich: „Zu wenig Information vom Chef, zu kompliziert, kein Geld für Eigenbeitrag zur Betriebsrente“.

Politik trommelt für die bAV

Ob die Argumente gegen die bAV schlüssig sind oder nur vorgeschoben: Jeder sollte inzwischen wissen, dass bei abnehmender Anzahl der Arbeitenden und zunehmender Anzahl von Rentnern der Generationenvertrag mit der umlagenfinanzierten Rente vor dem Scheitern steht. Die heranwachsende Generation muss zukünftig einen demografischen „Rentnerbauch“ durchfüttern. Schon heute kommt auf zwei Verdiener ein Rentner.

„Bald hat jeder sozialversichert Beschäftigte seinen eigenen Rentner zu versorgen“, sagt Professor Dr. Bernd Raffelhüschen, Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg und Berater der Bundesregierung. Unausweichlich wird die staatliche Rente weiter absinken, die „Rente vom Chef“ dagegen im Stellenwert steigen. Die Weichen dafür müssen heute gestellt werden. Das steht sogar im Koalitionsvertrag.

Beseitigung von Fehlanreizen

Wie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei der Aba-Jahrestagung in Berlin sagte, haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, die betriebliche Altersversorgung insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben auf eine breitere Basis stellen zu wollen (siehe Infokasten). Nahles sagte, sie sei zum Dialog bereit, den man in der zweiten Jahreshälfte aufnehmen könne. Vereinfachungen und die Beseitigung von Fehlanreizen müssten im Mittelpunkt von bAV-Reformen stehen, hörte die Ministerin aus dem Kreis der Fachleute. Und: „Die Bundesregierung sollte gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Verbreitungs-offensive starten“.

Flott schreitet auch die EU in Sachen bAV voran. Die berufliche Standortwahl für Arbeitnehmer in den EU-Staaten ist seit Jahren ein großes Thema in Brüssel. Jeder Arbeitnehmer soll die Chance haben, in jedem der 28 Länder der Europäischen Union zu arbeiten.

[article_line]

Ein Hindernis für die Freizügigkeit war bislang die betriebliche Altersversorgung über Ländergrenzen hinweg. Jetzt wurde endlich eine EU-Richtlinie vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat verabschiedet, die „Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen“ beinhaltet.

 

Seite zwei: Honorar- vs. Provisionsberatung

1 2 3 4Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments