Beratungsprotokolle im Geldanlage- und Versicherungsbereich entsprechen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben. Nur nach jedem vierten Beratungsgespräch erhielten Kunden eine Dokumentation. Dies ergab eine Auswertung von 130 Bertungsgesprächen mit Testkunden, die das ITA Institut für Transparenz im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchführte.
Laut der heute veröffentlichten Studie „Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich“ händigten Versicherungsvermittler am seltensten Dokumentationen an die Testkunden aus, Honorarberater taten dies am häufigsten.
„Ergebnisse zum Teil erschreckend“
Damit trenne sich die Spreu aber noch lange nicht vom Weizen, teilt das ITA in Berlin mit. Weder die Berater im Anlage- noch die Vermittler im Versicherungsbereich hätten sich durchweg an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
„Das Ergebnis der Untersuchung ist zum Teil erschreckend“, fassen die Studienmacher zusammen. Wesentliche Gesprächsinhalte wie die Empfehlung eines Produkts und die dazugehörige Begründung wurden „teilweise gar nicht dokumentiert“, heißt es. Andere Gesprächsinhalte wurden laut ITA unvollständig wiedergegeben.
Dokumentationsvorschriften für Versicherungsvermittler nicht so klar wie im Anlagebereich
Zwar ärgert sich ITA-Geschäftsführer Dr. Mark Ortmann darüber, dass „offenbar insbesondere nicht alle Versicherungsvermittler die Dokumentationspflichten ernst nehmen“. Gleichwohl hält der Experte den Vermittlern zugute, dass die Dokumentationsvorschriften im Versicherungsbereich nicht so klar seien wie im Anlagebereich. Das ITA regt daher an, die gesetzlichen Vorgaben im Versicherungsbereich zu konkretisieren und an die Vorgaben im Anlagebereich anzupassen.
„Es macht Sinn, gleiche Regeln für gleiche Produkte aufzustellen“, betont Ortmann. „Insbesondere Anlageprodukte im Versicherungsmantel sollten nicht anders behandelt werden als Direktanlagen.“ Speziell für Banken schlägt das Institut Erleichterungen bei der Protokollierung vor, die allerdings an klare Vorgaben gekoppelt sein sollten.
„Unterschriftsfeld bringt Kunden in eine ungünstige Position“
Weiter kritisiert das ITA, dass drei Viertel (75,9 Prozent) aller untersuchten Dokumentationen ein Unterschriftsfeld für den Kunden vorsehen. In neun von zehn Fällen würde sich der Kunde mit seiner Unterschrift in eine „ungünstige Position“ bringen, da er damit entweder die Richtigkeit des Inhalts bestätige oder eine „Blanko-Unterschrift“ leiste. Die Experten wünschen sich deshalb einen Hinweis, der die Kunden auf die Bedeutung seiner Unterschrift aufmerksam macht.
Beratungsdokumentationen für Verbraucher sind Ortmann zufolge sehr wichtig. Zum einen dienten sie dazu, Produkte miteinander zu vergleichen und aufgrund dessen eine bessere Entscheidung treffen zu können. Zum anderen fassten sie die Beratung zusammen und könnten im Falle einer Falschberatung die Beweisführung erleichtern.
ITA wünscht sich Überwachung durch die Bafin
Um eine bessere Überwachung zu erreichen, wünscht sich das ITA eine Verlagerung der Überwachungskompetenzen zu Gunsten der Finanzaufsichtsbehörde Bafin: „Man sollte darüber nachdenken, der Bafin die laufende Überwachung der Vermittler zu übertragen“, empfiehlt Ortmann. Bei den Gewerbebehörden und Industrie- und Handelskammern sei die laufende Überwachung der Vermittler hingegen „nicht optimal angesiedelt“. (lk)
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