Dr. Tilo Finck, Head Insurance von Swiss Life Deutschland, äußert sich skeptisch zur neuen steuerlich geförderten Berufsunfähigkeits-versicherung und nimmt Stellung zum anhaltenden Preiswettbewerb sowie zum Trend zu Cross-Over-Deckungen.
Cash.: Mit dem Altersvorsorge-verbesserungsgesetz möchte der Gesetzgeber ab 2014 die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit vorantreiben: Die neuen, steuerlich geförderten Tarife sollen eine lebenslange Rentenzahlung leisten und werden daher deutlich teurer sein als die bisherigen Angebote. Es hieß, dass erste Tarife Anfang 2014 auf den Markt kommen werden. Wird Swiss Life in nächster Zeit einen entsprechenden Tarif entwickeln?
Finck: Wir untersuchen intensiv die Möglichkeiten, die das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit in der ersten Schicht bietet, werden aber zunächst nicht mit einem entsprechenden Produkt an den Markt gehen.
Worauf gründet sich Ihre Zurückhaltung?
Die Produktkalkulation ist für den Versicherer mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da es keine belastbaren Erfahrungswerte zu lebenslangen Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Insbesondere bei älteren Versicherten würden derartige Produkte zudem starke subjektive Anreize setzen, noch kurz vor Beendigung des Erwerbslebens einen Anspruch auf BU-Leistung durchzusetzen, da damit die Aussicht auf eine lebenslange Zusatzversorgung besteht.
Diese Risiken müssen in angemessener Weise in der Produktkalkulation berücksichtigt werden. Dies wird voraussichtlich erhebliche Sicherheitszuschläge erfordern. Daher werden diese Produkte voraussichtlich preislich wenig attraktiv sein. Diesen Nachteil wird vermutlich auch der Steuervorteil nicht aufwiegen können.
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit – Tendenz steigend. Bereitet es Ihnen vor diesem Hintergrund Sorge, dass der zunehmende Preiskampf zu einer kalkulatorischen Unterschätzung dieses Risikos führen könnte?
Der Preiswettbewerb bei der BU-Versicherung kann generell dazu führen, dass das Berufsunfähigkeitsrisiko nicht mehr ausreichend im Tarif berücksichtigt ist – nicht nur im Hinblick auf psychische Erkrankungen. Den Schaden haben dann im Zweifel der Vermittler und sein Kunde, die diese Entwicklung im Leistungsfall mit einer restriktiven Regulierungspolitik ausbaden müssen.
Vermittler sind daher gut beraten, bei der BU-Versicherung nicht primär auf den Preis zu schauen, sondern insbesondere darauf, wie professionell und kundenorientiert ein Versicherer mit seinen Kunden im Schadenfall umgeht. Wertvolle Hinweise dazu liefert beispielsweise das BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, dem sich Swiss Life seit Jahren mit großem Erfolg stellt.
Ein relativ neuer Markttrend sind sogenannte Cross-Over-Deckungen, die mehrere biometrische Risiken in einer einzigen Police abdecken. Ihre „Care-Option“ soll vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit schützen, wenn diese während der BU-Laufzeit auftritt. Was erwarten Sie von dieser Option und welche Möglichkeiten hat der BU-Versicherte, wenn er erst nach Ablauf der BU zum Pflegefall wird?
Unseren Kunden bieten wir damit die Möglichkeit, sich gegen einen sehr geringen Aufpreis mit einer lebenslangen BU-Rente gegen den Fall einer frühzeitig eintretenden Pflegebedürftigkeit abzusichern. Insbesondere bei jüngeren Kunden, die vor dem vergleichsweise hohen Aufwand für eine selbstständige Pflegerentenversicherung zurückschrecken, ist diese Option für den Vermittler ein guter Einstieg in die Beratung zur Pflegevorsorge.
Für die zweite Lebenshälfte beziehungsweise die Zeit nach dem Ablauf der BU-Versicherung bieten wir mit dem „Swiss Life Pflege- und Vermögensschutz“ eine leistungsstarke selbstständige Pflegerentenversicherung an.
Interview: Lorenz Klein
Foto: Swiss Life / Shutterstock