Betreuungsverfügung & Co.: Nichts ist für die Ewigkeit

Wer nicht möchte, dass die eigenen Angelegenheiten in Folge von Unfall oder einer schweren Krankheit durch einen gerichtlichen Betreuer erledigt werden, sollte sich in guten Tagen selbst um Vollmachten und Verfügungen kümmern. Hat man diesen schwierigen Schritt hinter sich, heißt das allerdings nicht, dass ab diesem Moment alles dauerhaft geregelt ist.

Gastbeitrag von Matthias Schmutzler, Deutsche Vorsorgedatenbank AG

Betreuungsverfügung
„Das Leben bringt Veränderungen, die sich im Vorfeld nicht immer absehen lassen. Die Zahl der Scheidungen spricht eine eigene Sprache. Auch Streitigkeiten, Umzüge oder Todesfälle können eine erstellte Vollmacht unwirksam werden lassen.“

Wer sich derzeit intensiv mit Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen beschäftigt, erlebt ein altbekanntes Phänomen. Plötzlich liest und hört man überall von diesem Thema. Erst neulich von amtlicher Stelle, als der Justizminister von Brandenburg seine Landsleute aufforderte, rechtzeitig diese wichtigen Verfügungen erstellen zu lassen. Begleitend dazu gibt es dort eine Reihe von Veranstaltungen, um den Bürgern die Bedeutung dieser Dokumente nahe zu bringen.

Besser rechtzeitig selber kümmern

Themenabende dieser Art finden täglich auch im übrigen Bundesgebiet statt. Aus gutem Grund. Denn selbst wenn ein Familienmitglied zum Betreuer bestellt wird, ist noch nicht alles geregelt. Ohne entsprechende Vollmacht muss dem Gericht Rechenschaft über die Betreuung auch des nächsten Angehörigen abgelegt werden.

Einzig die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sorgt für die Sicherheit, die eigene Familie in einer ohnehin schon hochemotionalen Situation nicht noch zusätzlich zu belasten. Gibt es keinen Menschen, dem für den Notfall die Vertretung der eigenen Belange anvertraut werden kann, sollte zumindest in einer Betreuungsverfügung erklärt werden, wie, wo und unter welchen Aspekten eine Betreuung verlaufen soll.

Patientenverfügung: Eigenen Sterbeprozess ganz klar bestimmen

Mit der Patientenverfügung kann jeder ganz klar bestimmen, wie der eigene Sterbeprozess verlaufen soll. Entweder man möchte alle medizinischen Möglichkeiten zur Lebensverlängerung ausschöpfen oder eben nicht.

Ohne diese Vorgaben bleibt den Angehörigen nichts weiter übrig, als tatenlos zuzusehen, wie ein Leiden womöglich verlängert wird. Die Auseinandersetzung mit den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist allerdings keine angenehme Sache. Es deshalb zu verschieben oder zu unterlassen, birgt jedoch die Gefahr, der eigenen Familie eine belastende Situation auf unbestimmte Zeit zuzumuten.

Nichts ist dauerhaft geregelt

Hat man diesen schwierigen Schritt hinter sich, heißt das allerdings nicht, dass ab diesem Moment alles dauerhaft geregelt ist. Das Leben bringt Veränderungen, die sich im Vorfeld nicht immer absehen lassen. Die Zahl der Scheidungen spricht eine eigene Sprache.

Auch Streitigkeiten, Umzüge oder Todesfälle können eine erstellte Vollmacht unwirksam werden lassen. Wer denkt in solchen Momenten schon daran, diese neue Situation in die bestehenden Dokumente einfließen zu lassen?

Problem von gesetzlichen Änderungen

Hinzu kommt noch das Problem von gesetzlichen Änderungen. Dass letztes Jahr die Regelung zur ärztlichen Zwangsbehandlung verabschiedet wurde, dürfte vielen Bürgern, die zuvor eine Vorsorgevollmacht haben erstellen lassen, bis heute unbekannt sein. Diese Vollmachten sind nun nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Nur eine regelmäßige Erinnerung, Änderungen im persönlichen Umfeld sowie durch Gesetzesänderungen eintragen zu lassen, garantiert die Wirksamkeit der zum Teil teuer erstellten Unterlagen für die Zukunft.

Der Autor Matthias Schmutzler ist seit Juli 2013 Vorstand der Deutschen Vorsorgedatenbank AG.

Foto: Shutterstock / Deutsche Vorsorgedatenbank

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