In dem dritten Teil des Round-Table-Gesprächs mit vier bAV-Experten aus der Versicherungswirtschaft wird der Einfluss des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die Angst der Unternehmen vor Haftungsrisiken thematisiert.
Cash.: Welchen Einfluss wird das LVRG – und dabei insbesondere die Absenkung des Garantiezinses für Neuverträge – auf die bAV haben?
Dr. Stefanie Alt, Geschäftsführerin, Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft: Die Absenkung des Rechnungszinses bedeutet letztendlich, dass das Garantieniveau sinken wird. Aber man muss diese Tatsache immer in den Gesamtkontext des momentanen Zinsumfeldes stellen. Unsere Aufgabe ist es, darauf hinzuweisen, dass die betriebliche Altersversorgung auch nach der Absenkung des Garantiezinses von großer Vorteilhaftigkeit ist. Die nachgelagerte Besteuerung ist hier ein echter Renditehebel.
Björn Bohnhoff, Leiter betriebliche Altersversorgung, Zurich: Wenn der Garantiezins sinkt, ändert sich beispielsweise an der Gesamtverzinsung erst einmal gar nichts. Natürlich ist die Überschussbeteiligung durch das Zinsumfeld an den Kapitalmärkten in den letzten Jahren deutlich unter Druck. Gleichwohl sehe ich darin auch eine Chance für die Versicherer, weil, eine geringere Garantie zu stellen, bedeutet im Umkehrschluss geringere Eigenkapitalanforderungen. Das wirkt entlastend. Außerdem gilt: Je geringer die Verzinsung, desto größeren Anteil hat die staatliche Förderung, die in der bAV ja immanent ist, an der Gesamtleistung aus einem bAV-Versicherungsvertrag. Das heißt: Ich erwarte, dass der Vorteil einer bAV im Vergleich zu einer privaten Vorsorge eher noch größer wird.
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Dr. Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte bAV, Stuttgarter Lebensversicherung: Man muss sich auch immer wieder vor Augen halten, dass es in herkömmlichen Geldanlagen keine Garantien gibt – und reine Renditevergleiche führen ebenfalls in die Irre. Bei einem Versicherungsvertrag wird eine lebenslange Zahlung garantiert – das ist das Entscheidende. Dazu ein Beispiel: Die ersten Riester-Verträge kommen jetzt in die Rentenphase und plötzlich haben all die Anbieter von Riester-Sparplänen das Problem, die Langlebigkeit abzusichern. Die Langlebigkeit kann letztendlich nur durch einen Versicherer abgesichert werden. Diese Risiken zu kontrollieren, ist natürlich mit Kosten verbunden. Doch nur so kann das Szenario „Ich lebe noch und das Geld ist weg“ vermieden werden.
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