Der Bund der Versicherten (BdV) hat es begrüßt, dass Bundespräsident Joachim Gauck das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) eingehend zu prüfen gedenke. Die Prüfung könne durchaus sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen, erklärt der BdV unter Verweis auf das Bundespräsidialamt. Die Versicherungswirtschaft erwartet hingegen keine Verzögerungen bei der Umsetzung des LVRG.
Sollte das Gesetz aufgrund der Überprüfung erst im September in Kraft treten, könnten Kunden mit einer Kündigung ihres Vertrages noch im Juli den Kürzungen bei den sogenannten Bewertungsreserven zuvorkommen, teilt der BdV mit.
Das LVRG räumt den Unternehmen unter anderem die Möglichkeit ein, den Kundenanteil an den Bewertungsreserven zu kürzen oder ganz zu streichen. Bei Bewertungsreserven handelt es sich um Buchgewinne, die entstehen, wenn der Marktpreis von Wertpapieren höher liegt als deren Anschaffungswert.
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„Denkzettel für Große Koalition“
„Wir sind froh, dass Herr Gauck unsere Bedenken ernst nimmt und die Bedeutung des Gesetzes für Millionen von Versicherungskunden erkannt hat“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Die Verbraucherschützer erklärten, am 9. Juli in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten „verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen das Gesetz geltend gemacht zu haben – verbunden mit der Bitte, das LVRG dahingehend zu überprüfen.