Der BdV hatte wiederholt das hohe Tempo des Gesetzgebungsverfahren kritisiert und wertet das Vorgehen des Bundespräsidenten nun als „einen Denkzettel“ für die Große Koalition. „Verbrauchern und Kritikern des Gesetzes wurde nie ernsthaft die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Gesetzesentwurf zu positionieren, sogar dem Normenkontrollrat hatte die Regierung keine Möglichkeit einer Bewertung gegeben“, kritisiert Kleinlein.
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GDV sieht keinerlei Hinweise auf Verzögerungen
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) sieht der Prüfung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten gelassen entgegen: „Es gibt aus unserer Sicht keinerlei Hinweise darauf, dass es zu Verzögerungen bei der Ausfertigung des Lebensversicherungsreformgesetzes kommt“, sagte ein GDV-Sprecher.
Dass der Bundespräsident ein Gesetz vor der Unterzeichnung eingehend prüfe, so der Sprecher, sei nicht die Ausnahme, sondern die grundgesetzlich verankerte Regel im Gesetzgebungsverfahren. „Eine Prüfung kann mehrere Wochen dauern“, ergänzte der GDV-Vertreter. (lk)
Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung