Bewertungsreserven retten: Es ist noch nicht zu spät

Aufgrund eines Schlupflochs im neuen Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) können Kunden einen Großteil der Bewertungsreserven in ihren Policen retten. Zu dieser Einschätzung kommt die Verbraucher-Webseite Finanztip. Demnach sei zunächst nur ein kleiner Teil der Bewertungsreserven unmittelbar vom Gesetz betroffen, das voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft tritt.

Viele Verbraucher fragen sich, ob es sinnvoll ist, ihre Lebensversicherung weiterlaufen zu lassen oder vorzeitig zu kündigen, um die Bewertungsreserven in ihrem Vertrag zu retten.

Da der überwiegende Teil der Bewertungsreserven in der Jahresdeklaration der Versicherer bereits für 2014 festgelegt sei, könne eine Kürzung erst ab nächstem Jahr erfolgen, teilt Finanztip mit. Dies hätten schriftliche Aussagen bestätigt, die Finanztip vom Bundesfinanzministerium und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhalten haben soll.

Finanztip: Sockelbeteiligung bleibt bei Kündging bis Jahresende erhalten

Nach Angaben der Verbraucherschützer werde mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst nur ein kleiner Teil der Bewertungsreserven, die sogenannten freien Bewertungsreserven, gekürzt.

Seite zwei: Großteil der Bewertungsreserven noch ausbezahlt

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