Vermehrt wurde in den Medien negativ über das Regulierungsverhalten der BU-Versicherer berichtet. Es ist unter anderem die Rede von systematischen Benachteiligungen, Hinhaltetaktiken und Vorenthaltungen berechtigter Leistungen. Die BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg zeigt eine starke Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Fakten.
Gastbeitrag von Michael Franke, Franke & Bornberg
Wir haben über viele Monate akribische Arbeit in unsere große BU-Leistungspraxisstudie investiert, um dem Phänomen der BU-Regulierung und dessen Image auf den Grund zu gehen und um Fakten für die weitere Diskussion zu schaffen.
Dabei haben wir besonders die kritisch besprochenen Themen, wie die Auswahl und Verteilung der Gutachter, die BU-Anerkennungen/Ablehnungen, die Regulierungsdauern, die Gerichtsprozesse, Verweisung/Umorganisation, Rücktritte und Anfechtungen, zeitliche Befristungen sowie Individualvereinbarungen der BU-Versicherer auf den Prüfstand gestellt.
Das Franke & Bornberg-Analyse-Team war bei Versicherungsgesellschaften vor Ort, um einen Stichprobenumfang von über 700 Leistungsfällen, davon 75 Prozent Ablehnungen, zu analysieren. Die Stichprobe steht repräsentativ für insgesamt 22.400 BU-Leistungsfälle.
Ergebnisse der BU-Leistungspraxisstudie
Unsere Untersuchungen ergaben, dass sich viele relevante Daten und Quoten in den letzten Jahren verbessert haben oder zumindest konstant geblieben sind. Die im Raum stehenden Vorwürfe des strategischen Ablehnungsmanagements durch Versicherer, um sich berechtigter Leistungsansprüche zu entledigen, konnten nicht durch Fakten bestätigt werden.
Fehlende Anerkennung bedeutet nicht zwansgweise Ablehnung
Eine Erkenntnis verblüfft dabei: bei vielen Fällen, in denen es nicht zur Anerkennung kommt, handelt es sich nicht um Ablehnungen. Vielmehr wurden vorsorglich gemachte Leistungsanmeldungen durch die Kunden selbst nicht weiter verfolgt.
Die Zeiten von der Meldung bis zur endgültigen Entscheidung (Regulierungsdauer) schwanken deutlich. Hierfür tragen eher selten die Versicherer die Verantwortung. In den meisten Fällen verzögerten die aufwendige Informationsbeschaffung, wie ärztliche Auskünfte oder Gutachten, sowie durch nicht vollständig ausgefüllte Formulare erforderliche Rückfragen den Prozess.
Gutachten ziehen sich in die Länge
Insbesondere bei der BU-Ursache Nummer 1, den psychischen Erkrankungen, ziehen sich Gutachten in die Länge. Oft spielt dabei die geringe Verfügbarkeit qualifizierter Gutachter eine Rolle. Weiter ergab unsere BU-Leistungspraxisanalyse, dass es nur in Ausnahmefällen zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Seite zwei: Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Fakten