1. Eine BU mit schlechteren Bedingungen? Aber auf welche Bedingungen kann der Kunde verzichten? Können Kunde oder Makler die Tragweite dieser Entscheidung überhaupt überblicken?
2. Eine BU, die nur bis 55 beziehungsweise 63 Jahren läuft. Was ist mit den restlichen Jahren bis zur Rente? Wie überbrücken?
3. Was ist mit der Altersrente, die sich nahtlos und keinesfalls auf Hartz-IV-Niveau anschließen soll? Gab es in den Altersvorsorgen eine Beitragsbefreiung bei BU, die genau das vermeidet?
4. Biete ich eine Grundfähigkeitsversicherung an? Oder eine Dead Disease? Vielleicht eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Multirisk auf Lebens- oder Unfallbasis oder einfach eine Unfallversicherung? In jedem Fall aber ein Krankentagegeld, dies zumindest steht außer Frage.
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Halbseidene Notüberlegungen
Der Makler hat somit keine sinnvolle Alternative in petto, sondern allenfalls halbseidene Notüberlegungen. Eine wirkliche Lösung wäre vielmehr, einen Beitrag analog des Einkommens zu schaffen. Oder noch besser: Jeder, der arbeitet, sollte Anspruch auf eine Rente bei Erwerbsminderung haben – finanziert aus Steuergeldern.
In diesem Falle entstünde eine Gleichstellung und gleichberechtigte Absicherung für jedermann, egal ob Beamter, Angestellter, Selbstständiger – aus welcher Berufsgruppe auch immer. Leider ein Wunschtraum, der nicht der Realität entspricht. Und so müssen wir Makler uns weiter den Kopf zerbrechen, was wir unseren Kunden in dieser prekären Situation raten sollen.
Die Autorin Claudia Möller ist Sozialversicherungsfachangestellte und Dipl.-Ing. (FH). Sie ist Expertin für Berufsunfähigkeits- und Pflegeabsicherung. Mehr Informationen unter: www.finesurance.de.
Foto: Finesurance