Dies kann beispielsweise in Form einer Einmalzahlung oder einer reduzierten Rente geschehen. Und selbst unerwartete Kulanzregelungen kommen vor.
Und dann gibt es noch Fälle wie diesen: Der selbständige Schreiner Siegfried K. hat unsägliche Schmerzen im Rippenbereich. Alle Welt vermutet einen orthopädischen Schaden, aber niemand kann diesen diagnostizieren. Am Ende lehnt der Versicherer ab.
Mit Unterstützung eines professionellen BU-Beraters sucht der Schreiner noch andere Ärzte ganz anderer Fachbereiche auf. Schließlich doch eine Diagnose: Nach einer Lungenentzündung vor Jahren blieben nicht operable Verklebungen an einem Nervenstrang zurück, die zunehmend die Schmerzen auslösten. Ergebnis: Der Versicherer zahlte rückwirkend für zwei Jahre die volle Rente.
Nicht gleich die harten Bandagen anlegen
Der Versicherte muss bei Leistungsablehnung also nicht gleich die harten Bandagen anlegen und vor Gericht ziehen. Viel zielführender ist es, mit medizinischer Unterstützung gleich die Antragsstellung professionell einzuleiten.
Dies sollten vor allem auch die Makler und Vermittler beherzigen – schon aus Haftungsgründen. Sie sind in der Regel die ersten, die im Falle einer Berufsunfähigkeit angesprochen werden.
Kleiner Tipp zum Schluss: Den Kunden bei Versicherungsabschluss einen Ausdruck des Krankenkassen-Datenblattes beilegen lassen …
Christine Reitmaier ist Gründerin und Geschäftsführerin der Firma Anspruch und Leistung UG in Augsburg.
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