Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert den aktuellen Entwurf zur Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehe demnach Korrekturbedarf.
Am 3. Dezember findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“ in Berlin statt, an der der BVK als Sachverständiger teilnimmt. Hierzu teilt der Verband mit, dass er grundsätzlich die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten kundenfreundlichen und vertrauensbildenden Maßnahmen begrüßt.
„Sie entsprechen den Grundsätzen des vom BVK initiierten „Ehrbaren Kaufmanns“ und fördern die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge. Allerdings gibt es auch einige Kritikpunkte und Unklarheiten“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Insbesondere in Bezug auf den Datenschutz dient der Verband Nachbesserungsbedarf beim aktuellen Entwurf.
Datenschutz gefährdet
Nach Paragraf 32 Absatz 2 muss laut BVK ein ausgliederndes Unternehmen hinsichtlich der von der Ausgliederung betroffenen Funktionen und Versicherungstätigkeiten den jederzeitigen Zugriff auf „alle Daten“ durch die Aufsichtsbehörden, die Versicherungsunternehmen und ihre Abschlussprüfer ermöglichen. Zu den ausgegliederten Dienstleistern können demnach auch Makler gehören.
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„Das erscheint uns in keiner Weise angemessen und gerechtfertigt“, sagt Michael H. Heinz. „Denn wenn Versicherte ihre Versicherungsmakler datenschutzrechtlich ermächtigen, bedeutet das noch keinesfalls, dass gleichzeitig andere Dritte ermächtigt sein sollen.“ Auch bei der Formulierung der Forderung, dass der Dienstleister mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeitet, stelle sich die Frage, ob diese Regelung bedeute, dass die BaFin künftig auch direkt als Aufsicht für Versicherungsmakler fungieren wird, so der BVK.
Seite zwei: VAG-Reform kollidiert mit Rechtsstellung