Da die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, gewinnt die zusätzliche Altersvorsorge an Bedeutung. Doch noch zu wenige Arbeitnehmer sorgen betrieblich für das Alter vor. Um den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu erhöhen, muss die Politik sie stärken.
Der Anteil der betrieblichen Altersversorgung am gesamten Leistungsvolumen der Alterssicherung beträgt laut dem aktuellen Alterssicherungsbericht der Bundesregierung lediglich sechs Prozent, während drei Viertel auf die gesetzliche Rentenversicherung entfallen.
Auch der 2002 eingeführte gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung hat bisher nicht die gewünschte Breitenwirkung. Zwar hat in den Jahren 2001 bis 2011 die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zugenommen.
Von 2007 bis 2011 haben aber nur noch rund 900.000 Beschäftigte neue Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung erworben. In den Jahren 2001 bis 2005 waren es noch fast vier Millionen. Rund 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben bis heute keine Betriebsrente.
Investmentfonds: Rückgrat der betrieblichen Altersvorsorge
Bereits heute führt in der betrieblichen Altersversorgung an Investmentfonds kein Weg vorbei. Sie bilden das Rückgrat für die Kapitalanlage der externen Durchführungswege und spielen eine entscheidende Rolle für die Ausfinanzierung von Direktzusagen, dem mit Abstand bedeutendsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
Altersvorsorgeeinrichtungen gehören zu den wichtigsten Kunden der BVI-Mitglieder. Insgesamt verwaltet die Investmentbranche rund 600 Milliarden Euro für Zwecke der Altersvorsorge; knapp 200 Milliarden Euro sind eindeutig der betrieblichen Altersversorgung zuzuordnen. Dies entspricht mehr als einem Drittel der gesamten Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von rund 500 Milliarden Euro.
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