Über maßgeschneiderte Konzepte trägt die Fondsbranche den individuellen Verhältnissen und Anforderungen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers Rechnung. Beispielsweise bieten so genannte Lifecycle-Modelle, bei denen sich die Anlagestrategie nach dem Lebensalter des Arbeitnehmers richtet, Vorteile gegenüber einer rein kollektiv ausgerichteten Anlagepolitik.
bAV-Attraktivität für jüngere Mitarbeiter erhalten
Davon profitieren Arbeitnehmer mit Versorgungszusagen, bei denen sie am Kapitalanlageerfolg beteiligt sind. Derartige Modelle können die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung in einer alternden Gesellschaft auch für jüngere Mitarbeiter erhalten.
Führende Dax- und auch mittelständische Unternehmen setzen diese Modelle heute bereits ein und stoßen damit auf hohe Akzeptanz innerhalb der Belegschaft. Daneben bietet die Investmentbranche den Versorgungsträgern auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Instrumente wie zum Beispiel Spezial- oder Garantiefonds für die kosteneffiziente Verwaltung von Sozialkapital.
Insbesondere Spezialfonds erfreuen sich bei institutionellen Anlegern für die Altersvorsorge stetig wachsender Beliebtheit und sind unverzichtbar zur Diversifizierung und Optimierung ihrer Kapitalanlagen.
Passgenaue Versorgungsmodelle
Die Anlagegrundsätze des Vehikels können dabei vom jeweiligen Initiator detailliert vorgegeben werden. Hierbei kommen sowohl den klassischen Deckungsstöcken entsprechende Varianten als auch renditeorientierte Anlagenstrategien zum Einsatz.
Dies ermöglicht für den jeweiligen Bedarf individuelle und passgenaue Versorgungmodelle. Neben Spezialfonds werden auch Publikumsfonds für die betriebliche Altersversorgung verwandt. Insbesondere für kleinere Volumina eignen sich Publikumsfonds als Fertigbauteile der betrieblichen Vorsorge. Hierbei kommen Modelle mit Kapitalerhaltungs- oder Mindestgarantie sowie Mischfonds ohne Garantien oder Life-Cycle-Modelle zum Einsatz.
Entgeltumwandlung über „Opting Out“ fördern
Das größte Entwicklungspotenzial der betrieblichen Altersversorgung liegt in ihrer arbeitnehmerfinanzierten Form. Nachdem der im Jahr 2002 eingeführte gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung die in ihn gesetzten Erwartungen nicht vollständig erfüllen konnte, wäre eine „Opting Out“-Lösung sinnvoll.
Seite drei: Entgeltumwandlung attraktiver machen