Politik muss betriebliche Altersversorgung stärken

Das bedeutet: Jeder neu eingestellte Arbeitnehmer erhält automatisch eine betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung, es sei denn, er spricht sich ausdrücklich dagegen aus. Die USA haben mit Opting Out-Modellen gute Erfahrungen gemacht, und in UK wird seit Oktober 2012 ein Opting Out-Verfahren stufenweise für die meisten Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtend eingeführt.

Diese Lösung muss jedoch nicht den Gesetzgeber auf den Plan rufen, sondern kann auch von den Tarifparteien forciert werden. Viele Arbeitgeber können bereits heute eine betriebliche Altersversorgung auf Opting Out-Basis anbieten.

Eine automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern in die betriebliche Altersversorgung in Form einer gesetzlichen Verpflichtung ohne Ausstiegsmöglichkeit wäre hingegen nicht zielführend. Eine solche Zwangslösung würde von den Arbeitnehmern als zusätzliche Belastung ähnlich einer Steuer empfunden.

Entgeltumwandlung attraktiver machen

Die Altersvorsorge über Entgeltumwandlung muss insgesamt attraktiver werden – für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber. Im Bereich der externen Durchführungswege dominieren versicherungsförmige Strukturen. Es fehlt ein echter Wettbewerb der Systeme, der unterschiedliche Produktarten umfasst und weitere Kostenvorteile bewirken kann.

Flexible und kostentransparente Fondslösungen könnten in einem derartigen Wettbewerb wichtige Impulse setzen. Dies wird in der privaten Altersvorsorge durch den Erfolg der fondsbasierten „Riester-Rente“ belegt: Nahezu ein Fünftel der insgesamt abgeschlossenen Riester-Verträge entfällt auf Fondssparpläne. Ähnlich wettbewerbsneutrale Rahmenbedingungen bei den externen Durchführungswegen der bAV würden deren Effizienz und Verbreitungsgrad erhöhen.

Fehlsteuerungen abbauen/vermeiden

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sollten auch bei Bezug von Grundsicherung im Alter Schonvermögen sein. Damit stiege auch bei Beziehern niedriger Einkommen die Bereitschaft, betrieblich für das Alter vorzusorgen.

Ebenso muss eine zusätzliche Belastung betrieblicher und privater Versorgungseinrichtungen durch eine Finanztransaktionssteuer verhindert werden. Der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland darf durch zusätzliche steuerliche Belastung von Finanztransaktionen nicht behindert werden.

Autor Peter Maier ist Leiter Steuern, Altersvorsorge und Statistik beim BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Frankfurt.

Foto: Frank Seifert

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