Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat sich dafür ausgesprochen, den Garantiezins in der Lebensversicherung für das Jahr 2015 von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent zu senken. Die Versicherungsmathematiker begründen dies mit der „unveränderten Niedrigzinsphase“ im Euroraum.
Zugleich weist die DAV darauf hin, dass auch eine geringere Absenkung des Garantiezinses (auch bekannt als Höchstrechnungszinssatz) auf 1,5 Prozent in Frage käme, sollte sich die Lage an den Finanzmärkten im Laufe des Jahres verbessern. Man müsse die weitere Zinsentwicklung genau beobachten, erklären die Aktuare, da die weiteren ökonomischen und finanziellen Entwicklungen im Euroraum derzeit nur schwer abzuschätzen seien.
DAV-Empfehlung nicht bindend
Die jährliche Empfehlung der DAV ist für das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsichtsbehörde Bafin, die über die Höhe des Garantiezinses entscheiden, nicht bindend, sie wird aber bei der Entscheidung berücksichtigt. Der neu festgelegte Garantiezins gilt nur für Neuverträge, die ab 2015 abgeschlossen werden.
Die Berechnung des Garantiezinses, orientiert sich an der Rendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euroraum mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Neben den zehnjährigen Staatsanleihen werden laut DAV auch die fünfjährigen Zinsszenarien zur Analyse herangezogen, um in „dem derzeit weiter anhaltenden Niedrigzinsumfeld die mittelfristige Perspektive und die gestiegene Volatilität stärker in den Blick nehmen zu können“. (lk)
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