BU für Hausfrauen: Was zu beachten ist

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Erwerbstätige eine der wichtigsten Versicherungen. Doch wie sieht dies bei Hausfrauen und Hausmännern aus? Welche Fallstricke sind bei Vertragsabschluss zu beachten? Und ist diese Art der Absicherung überhaupt notwendig?

Gastbeitrag von Claudia Möller, Finesurance GmbH & Co. KG

Häufig ordnen Versicherer Hausfrauen/Hausmänner in besonders hohe Klassen ein, wie üblicherweise Berufe des Dackdeckers oder ähnlich.

Die Versicherer nehmen es sehr genau, wenn es um die Definition von Hausfrauen oder -männer geht. Die nämlich biegen sie sich relativ praxisfremd zurecht, um im Leistungsfall nicht zahlen zu müssen: „Als Beruf gilt bei Hausfrauen und Hausmännern die Tätigkeit eines Hauswirtschafters.“

Übersetzt heißt das: Kinder in die Schule fahren, kochen, Fußballtrikots waschen, einkaufen, verarzten, trösten ist demzufolge wohl keine Berufsunfähigkeitsrente wert. Denn all das hat eine Hausfrau/ein Hausmann 24 Stunden am Tag sieben Tage die Woche zu leisten – während ein Hauswirtschafter laut vieler Versicherer allenfalls kocht und ein bisschen putzt. Die wahre Bedeutung dieser Klauseln und somit Tragweite werden leider oft nicht erkannt.

Hausfrau/-mann oder Hauswirtschafter sind zwei ziemlich verschiedene Paar Versicherungsschuhe

Praktisch läuft es daher zumeist so ab: Hausfrauen oder -männer stellen einen Antrag bei Versicherung xy und werden angenommen. Jawohl, wir versichern dich im Falle einer BU, Vertrag läuft – jedoch mit dem Vermerk von oben, aus dem sich ein Fallstrick entwickeln könnte.

Die Folge: Im Fall der Fälle erhält die/der berufsunfähige Hausfrau/Hausmann nicht die erwartete Leistung, da Hausfrau/-mann oder Hauswirtschafter eben doch zwei ziemlich verschiedene Paar Versicherungsschuhe sind. Steht also nicht explizit Hausfrau/Hausmann als Beruf im Vertrag, gehen Sie bitte davon aus, dass exakt dieser Beruf auch NICHT abgesichert ist!

Hohe Beiträge für Hausfrauen und Hausmänner

Häufig ordnen Versicherer Hausfrauen/Hausmänner überdies in besonders hohe Klassen ein, wie üblicherweise Berufe des Dackdeckers oder ähnlich. Die Beiträge sind entsprechend gesalzen.

Bei eintretender BU erhält man völlig konträr dazu jedoch absolut unerwartet die Nachricht, dass man leider nicht die erwartete (und erhoffte) Summe erwarten kann, da man als Hausfrau/Hausmann eben theoretisch noch als Hauswirtschafter tätig sein könnte oder der Beruf eben nicht anerkannt ist. Achten Sie daher bei Ihren Kunden unbedingt darauf, dass kein Vertrag mit diesem Vermerk abgeschlossen wird.

Seite zwei: Vorsicht bei versteckter Erwerbsunfähigkeit

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