Regierungsdirektor Thomas Ernst gab auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel einen Einblick in die Verhandlungen zur europäischen Vermittlerrichtlinie IMD 2. Italien, das zum 1. Juli die EU-Präsidentschaft übernommen hat, will demnach die Regulierung bereits im nächsten halben Jahr abschließen.
„Derzeit wird intensiv über die einzelnen Kriterien diskutiert, die Streitpunkte liegen klar auf dem Tisch“, erläuterte Ernst, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf dem Haupstadtgipfel des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW).
Folgende Punkte zeichnen sich demnach bereits ab: Annexvermittler, könnten mit in die Regulierung fallen. Dieser Punkt sei aber noch umstritten. Auch der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen solle gleichwertig in die Regelung einbezogen werden. Gleiches gilt laut Ernst für die Online-Vermittlung von Versicherungsprodukten durch Internetportale. Offen sei, ob Internetportale ohne Vermittlungsfunktion ebenfalls einbezogen werden.
Bezüglich der grenzüberschreitenden Vermittlung debattieren die Mitgliedsstaaten demnach derzeit, ob ein Aufnahmestaat zusätzliche Anforderungen stellen darf, auch wenn ein Vermittler in einem anderen Mitgliedsstaat alle Zulassungskriterien erfüllt. „Allerdings ist unklar, wer dies dann konkret kontrollieren soll, der Herkunftsmitgliedstaat oder der Aufnahmestaat“, so Ernst. Zudem neige die Kommission dazu, keine neuen Barrieren für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr aufzubauen.
Pflicht zur Weiterbildung kommt
Die Verpflichtung zur Fortbildung werde in jedem Fall kommen. Strittig sei noch die Anzahl der Stunden, die Vermittler dafür aufwenden müssen. Im Europäischen Parlament sind laut Ernst 200 Stunden Fortbildung innerhalb von fünf Jahren als Richtwert im Gespräch. Die Fortbildung solle von einer staatlichen Kontrollinstanz überprüft werden. „Es sieht derzeit mehr nach 50 Stunden auf fünf Jahre verteilt oder einer Sachkunde-Nachprüfung alle drei Jahre aus“, so der Experte aus dem BMWi. Letzteres sei im Gewerbebereich in Deutschland unüblich, in einigen anderen EU-Staaten jedoch gang und gäbe.
Hinsichtlich der Informations- und Dokumentationspflichten für Versicherungsanlagenprodukte wolle man sich an der Mifid II orientieren, die bereits verabschiedet wurde, so Ernst. Das betrifft demnach auch die Frage, wann eine 2unabhängige Beratung“ vorliegt. „Es bestehen noch große Prüfvorbehalte, sodass unklar ist, wie die abschließende Regelung aussehen wird“, erklärt Ernst. Die Definition eines Versicherungsanlageprodukts werde sich an derjenigen in der Verordnung der EU über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte (PRIIPS) orientieren.
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