Martin Steinmeyer, Vorstand Netfonds: Dass diese „Waffengleichheit“ gewahrt wurde, halte auch ich für sehr wichtig. Seit dem 1. Januar letzten Jahres erleben wir im Investmentfondsbereich, was es in der Praxis heißt, die Provisionen offenzulegen. Ich kenne die Diskussionen, die bei uns im Haus geführt werden und seitens der Berater, die aufgrund der zweiten Nachkommastelle Sorge haben, beim Kunden oder bei sich selbst einen Interessenkonflikt auszulösen. Die Offenlegungspflicht hat aber auch dazu geführt, dass die Berater ihre Dienstleistung verkaufen können. Vielleicht ist das ein erster Schritt in Richtung Servicegebühren, um nicht Honorarberatung zu sagen. Die halte ich für einen Rohrkrepierer, zumindest in der aufsichtsrechtlich reglementierten Weise, wie sie ab dem 1. August gilt.
Mit welchen langfristigen Auswirkungen des LVRG auf den Markt rechnen Sie?
Steinmeyer: Wenn wir eine saubere technische Unterstützung liefern, habe ich keine große Sorge, dass die Umsätze rapide einbrechen. Aber mit gewissen Rückschlägen rechne ich schon. Das Gleiche hat durch die Reglementierung im Investmentbereich eingesetzt. Ob nun die Provisionsoffenlegung oder die erhöhten Anforderungen das Fass zum Überlaufen gebracht haben, vermag ich nicht zu sagen. Unterm Strich kann man aber feststellen, dass die qualifizierten Berater jetzt noch mehr Geschäft machen. Vielleicht wittert der eine oder andere Berater auch in der aktuellen Regulierung eine Chance.
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Kiener: Das Reformgesetz besteht aus verschiedenen Punkten, von denen Vermittler und Pools nur einige wenige betreffen. Die Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille ist natürlich etwas, das uns betrifft. Die Versicherungsgesellschaften werden erhebliche Probleme haben, die Abschlusscourtagen, die sie in der Vergangenheit gezahlt haben, langfristig aufrechtzuerhalten. Es wird voraussichtlich eine Senkung der Abschlussprovisionen zugunsten der laufenden Provisionen geben.
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