Alle, die durch den Verkauf von Finanzdienstleistungen ihr Geld verdienen, scheinen Lukas zu heißen. Denn aus allen Richtungen wird auf sie eingehauen und der Hammer wird weitergereicht nach dem Motto „Wer will noch mal, wer hat noch nicht?“.
Gastbeitrag von Professor Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Unternehmensberater
Beim Zuhauen unterscheidet sich die Technik. Da geht es direkt zu, wie „Deckelung der Courtagen/Provisionen“, „gänzlicher Wegfall derselben“ – oder indirekt. Letzterer Vorgehensweise bedient sich das LVRG, das Lebensversicherungsreformgesetz.
Makler und Mehrfachagenten im Fokus
Der Gesetzgeber möchte, so schreibt er selber, ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse verhindern, zum Beispiel durch Senken der Abschlusskosten. Wir merken uns: „…ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse …“.
Nun ja, die Abschlusskosten sind einmal die Zahlungen an die Verkäufer und im weiteren die sonstigen mit dem Abschluss verbundenen Kosten. Ziel sind hier aber hauptsächlich die Courtagen und Provisionen, speziell die Courtagen und damit die freien Vermittler wie Makler oder Mehrfachagenten.
Einnahmequellen werden sukzessive stillgelegt
Der Hebel soll die Reduktion des Zillmerungssatzes von 40 auf 25 sein. Das trifft den Vertrieb nicht direkt. Die Versicherer könnten das bisherige Niveau der Gegenleistung für den Verkauf beibehalten. Aber wie?
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