Dr. Guido Bader, Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung, erklärte im ersten Teil des Interviews, warum er gegen einen Provisionsdeckel ist. Im zweiten Teil äußert er sich zur steuerlich geförderten lebenslangen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und über den neuen Trend in der Lebensversicherung, den Beitragserhalt als neue Garantieleistung zu verkaufen.
Cash.: Der Gesetzgeber hat das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses sieht eine steuerlich geförderte lebenslange Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) vor. Planen Sie ein entsprechendes Produkt?
Bader: Nein, das tun wir nicht, denn solch ein Produkt birgt ein enormes Potenzial für Anti-Selektionseffekte. Ich erläutere Ihnen das an einem Beispiel: Für einen Kunden im Alter bis Mitte 50 wäre es sehr attraktiv, eine lebenslange BU-Rente abzuschließen.
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen, aber es ist natürlich unglaublich schwierig nachzuprüfen, wenn dieser Versicherte zum Ende seines Berufslebens eine psychische Erkrankung geltend macht.
Schon bei kleinen Risikoversicherungen und BU-Beitragsbefreiungen ohne Gesundheitsprüfung haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Schäden am Ende der Wartezeit sprunghaft ansteigen.
Die durchschnittliche laufende Überschussbeteiligung für 2014 fällt im Markt mit 3,4 Prozent nur um 0,2 Prozentpunkte niedriger aus als 2013. Wie erklären Sie sich die Zurückhaltung der Lebensversicherer?
Ein paar Anbieter haben sicherlich auf die Allianz reagiert, die nicht abgesenkt hat. Einige Gesellschaften sind zudem durch deutlich rückläufiges Neugeschäft getrieben – auf Neugeschäft zu verzichten kann nämlich auch keine Lösung sein, denn dann laufen die Kosten weg.
Zudem müsste man genau in die Bestände schauen, denn manche Versicherer haben vielleicht nur im Neugeschäft nicht abgesenkt. Fakt ist: Die Zinszusatzreserve wird seit 2013 auch für die Verträge mit einem Garantiezins von 3,5 Prozent gestellt, das heißt zur Finanzierung der Zinszusatzreserve werden jenen Kunden die Überschüsse gekürzt.
Im Hintergrund haben also schon einsparende Überschusskürzungen stattgefunden, die de facto im Neugeschäft keine Rolle spielen – man hat verursachungsgerecht nur jenen Kunden die Überschüsse gekürzt, die die Zinszusatzreserve brauchen.
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