Österreich, Spanien, Portugal – wer nicht widerspricht, ist automatisch Spender
Denn in Urlaubsländern wie Österreich, Spanien, Italien, Portugal, Tschechien und Ungarn gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen, sind diese zur Transplantation freigegeben.
In Belgien, Finnland, Norwegen und Russland haben die Angehörigen zumindest ein Widerspruchsrecht. In Österreich kann man sich zudem in das Widerspruchsregister der Gesundheit Österreich GmbH eintragen lassen.
Frankreich, Schweden, Lettland – Angehörige sind machtlos
Wie wichtig ein Organspendeausweis ist, zeigt sich bei Reisen nach Schweden, Lettland, Liechtenstein, Zypern und auch Frankreich. Denn hier wird jeder zum Spender, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Daran können auch die Angehörigen nichts ändern. Sie müssen zwar laut Informationsregelung über eine Entnahme in Kenntnis gesetzt werden, ein Einspruchsrecht steht ihnen aber nicht zu.
Bulgarien – im Notstand immer Organspender
Eine absolute Ausnahme bildet Bulgarien. Denn hier besagt die Notstandsregelung, dass man in bestimmten Situationen automatisch zum Spender wird – egal, was der Organspendeausweis sagt. Notstände können etwa in Kriegssituationen, bei Epidemien oder Naturkatastrophen ausgerufen werden.
Seite drei: Richtig vorsorgen mit Organspendeausweis