Dein Wille geschehe – 10 Tipps zur Patientenverfügung

Winkler weiß zudem: „In der Patientenverfügung kann auch festgelegt werden, ob und welche Organe nach dem Tod entnommen werden dürfen. Allerdings sollte man immer auch einen Organspendeausweis dabei haben – auch wenn man nicht spenden möchte.“

Denn in Urlaubsländern wie Österreich, Spanien, Italien und Frankreich ist jeder Spender, der dem nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hat. Die Stiftung Eurotransplant hat eine Auflistung mit den Organspende-Bestimmungen aller europäischen Länder erstellt.

5. Regelmäßig aktualisieren

Zwar verfällt eine Patientenverfügung nicht. Doch Meinungen und Ansichten können sich ändern. Winkler empfiehlt deshalb, alle zwei Jahre zu prüfen, ob die darin festgehaltenen Wünsche noch den aktuellen entsprechen. Da sie allein durch die schriftliche Form, das Datum und die Unterschrift gültig sei, könne sie auch jederzeit formlos widerrufen werden.

6. Ehepartner können ohne Vollmacht nichts tun

Winkler erlebt in der Generationenberatung immer wieder den weit verbreiteten Irrglauben, Ehepartner könnten füreinander entscheiden. Dem ist allerdings nicht so. „Wer keine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat, ist machtlos. Per Gesetz gibt es niemanden, der im medizinischen Notfall automatisch einspringt – weder Eltern für volljährige Kinder noch Ehepartner gegenseitig.“

7. Aktive und passive Sterbehilfe

Die aktive Sterbehilfe ist zwar hierzulande verboten. Aber die passive Sterbehilfe darf seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Juni 2010 geleistet werden – etwa, wenn schmerzstillende Medikamente gegeben werden oder die Behandlung eingestellt wird. Beim Verfassen der Patientenverfügung sollte man deshalb darauf achten, dass die Formulierungen nicht den ärztlichen Pflichten widersprechen.

Seite drei: Welche Fehler können passieren?

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