8. Welche Fehler können passieren?
„Die meisten Fehler passieren bei Situationsbeschreibungen, für die die Patientenverfügung gelten soll“, sagt Neumann. „Sind sie zu eng gefasst – also zum Beispiel nur auf den Sterbeprozess bezogen – könnte dies bedeuten, dass man in allen anderen Situationen chronischer Schwerstpflegebedürftigkeit und Demenz lebensverlängernde Maßnahmen wünscht.“ Außenstehende können dann nichts tun.
Deshalb: Alle Situationen eindeutig benennen und festlegen, welche Maßnahmen erwünscht sind und welche nicht. Zum Beispiel: Soll die Magensonde gelegt werden? Wenn ja, dauerhaft oder zeitlich begrenzt? Auch bei Demenz, im Koma oder bei absehbaren schweren Dauerschädigungen nach einem Schlaganfall?
9. Wo aufbewahren?
Neumann empfiehlt, die Patientenverfügung dort zu hinterlegen, wo sie verlässlich und schnell gefunden werden kann. Wer Sorge hat, dass seine Bevollmächtigten nicht immer zur Stelle sind, kann auch eine Zentralstelle zur Hinterlegung mit Wochenendbereitschaftsdienst wählen.
Neumann weist auf den Humanistischen Verband hin, der zudem über qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Sie können auch telefonisch das Wichtigste mit Klinikärzten besprechen und unterstützen Angehörige und Bevollmächtigte.
10. Und wenn es keine Verfügung gibt?
„Wer keine Patientenverfügung mit den eigenen Wünschen hinterlegt hat, bürdet die Entscheidungen im Ernstfall seinen Angehörigen auf“, sagt Winkler. Dann müssen sie zusammen mit den Ärzten den mutmaßliche Patientenwillen herausfinden, der sich auf frühere Äußerungen, ethische und religiöse Überzeugungen stützt. „Dass Angehörige da nicht immer einer Meinung sind, liegt auf der Hand.“
Foto: diesseits