Wie bei Pflegerenten üblich, sind sowohl Beiträge als auch die garantierte Rente bereits bei Vertragsschluss festgelegt und können nicht mehr angepasst werden. Durch erwirtschaftete Überschüsse könne die garantierte Pflegerente allerdings noch steigen, erklärt die Allianz.
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Nachversicherungsgarantie ermöglicht höheren Versicherungsschutz
Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes sei zudem bei fest definierten Anlässen wie Heirat, Scheidung oder Geburt beziehungsweise Adoption eines Kindes möglich. Für diese sogenannte Nachversicherungsgarantie sei keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Stirbt der Partner oder wird er zum Pflegefall, könne der Pflegeschutz des Versicherten ebenfalls ohne Risikoprüfung erhöht werden. Auch eine wahlweise einmalige Kapitalzahlung bei schwerer Pflegebedürftigkeit kann nach Anagben der Allianz vereinbart werden. (lk)
Foto: Allianz