Pflegeversicherungen: Die Konzepte im Vergleich

Welches Konzept für eine optimale Pflegevorsorge am ehesten taugt, hängt maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten des Kunden ab. Doch was genau sind die Unterschiede zwischen Pflegekosten-, Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherung und welches Konzept ist für den Verbraucher am sinnvollsten?

Gastbeitrag von Markus Hierl, DFV Deutsche Familienversicherung AG

Markus Hierl ist Leiter Partnervertrieb der DFV Deutsche Familienversicherung AG.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Finanzierungsprobleme der umlagefinanzierten Pflegeversicherung wird den Menschen immer stärker bewusst, dass sie auch privat etwas tun müssen, um sich vor einer möglichen „Pflegefalle“ zu schützen. Grundsätzlich können sie dabei zwischen drei Konzepten wählen: der Pflegekosten-, der Pflegerenten- und der Pflegetagegeld-Versicherung.

Pflegekosten-Versicherung übernimmt nachgewiesene Aufwendungen

Hierbei werden dem Kunden die Kosten erstattet, die tatsächlich angefallen sind. Und zwar maximal bis zu der Höhe, die er vertraglich vereinbart hat. Da er diese durch entsprechende Belege nachweisen muss, fällt viel Papierkram an – gerade in einer Situation, in der man dies am wenigsten gebrauchen kann.

Weil der Leistungsanspruch an die tatsächlichen Pflegeaufwendungen gebunden ist, kann der Kunde nicht frei über das Geld verfügen. Auch erfolgt keine Leistung für „Laienpflege“ oder sonstige Kosten. All dies führt dazu, dass dieses Konzept nur mit geringem Anteil an den insgesamt abgeschlossenen Pflegeversicherungsverträgen nachgefragt wird.

Pflegerenten-Versicherung setzt auf Gewinnbeteiligung

Bei diesem Konzept legt der Kunde eigentlich nicht die Leistung fest, die er im Pflegefall garantiert haben will, sondern den Betrag, den er einzahlen möchte. Auf dieser Basis zahlt ihm der Versicherer im Pflegefall eine lebenslange, frei verfügbare Rente.

Der Beitrag bleibt stabil und entfällt im Pflegefall, aber erst ab Pflegestufe I. Außerdem kann sich der Versicherte bei Zahlungsschwierigkeiten beitragsfrei stellen lassen, wodurch sich seine Rentenansprüche aber deutlich verringern.

Nachteilig ist, dass die prognostizierte Rente nur für den garantierten Teil feststeht. Der darüber hinausgehende Teil ist ungewiss und hängt nicht zuletzt von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. Je niedriger dort das Renditeniveau, desto geringer fallen die möglichen „Überschussbeteiligungen“ aus.

Würde man die garantierte Leistung bedarfsgerecht setzen, wäre der notwendige Beitrag dafür indessen sehr hoch. All dies dürften Gründe dafür sein, dass auch dieses Konzept nur über einen geringen Marktanteil verfügt.

Seite zwei: Pflegetagegeld bietet differenzierte Absicherungsmöglichkeiten

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