Auch wenn diese Themen bei Fragen zur Pflegevorsorge von den Kunden verständlicherweise häufig angesprochen werden, sollten sich Makler hierbei unbedingt jeder Beratung enthalten und diese Notaren und Anwälten überlassen.
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Expertennetzwerk aufbauen
Denn dabei geht es immer auch um komplexe juristische Sachverhalte, zu denen Maklern eine Beratung gesetzlich verboten ist. Für den Bedarfsfall sollten sie sich in ihrem Umfeld ein entsprechendes Netzwerk aufbauen, welches den Kunden mit entsprechenden Experten fachkundig Auskunft geben kann.
Darüber hinaus bieten hierzu natürlich auch die einschlägigen Internetseiten des Bundesgesundheits- und Bundesjustizministeriums (www.bmjv.de; www.bmg.de) umfängliche Informationen.
Der vorliegende Gastbeitrag dient der allgemeinen Information. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt bei Fragen zu individuellen rechtlichen Angelegenheiten nicht die Beratung durch einen darauf spezialisierten Anwalt.
Die Autorin Dr. Christine Zahn ist Referentin Recht bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG, deren Kernkompetenz im Bereich der Pflegevorsorge liegt.