Anspruchsvoll wird auch die Beratung im Zusammenhang mit Mehrleistungen, Pauschalprämien und damit im Zusammenhang stehenden möglichen neuen Gesundheitsprüfungen beim Wechsel. Dies sind nur einige der Beratungsfelder, die uns in der Praxis begegnen.
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Welche aktuellen Herausforderungen sehen Sie insbesondere im Bereich Honorierung?
Eine häufig diskutierte Frage besteht darin, ob Tarifwechselberatung durch Versicherungsmakler gegen gesondertes Honorar angeboten werden dürfen. Die Beratung gegen ein Honorar ist nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben noch immer den Versicherungsberatern vorbehalten.
Allerdings gibt es auch Instanzrechtsprechung, nach der auch Versicherungsmakler grundsätzlich zum Tarifwechsel beraten dürfen. Dies wird beispielsweise beim Landgericht Hamburg unter anderem damit begründet, dass die Versicherungswechselberatung als Versicherungsvermittlung anzusehen ist.
Interview: Lorenz Klein
Foto: Sandkühler Schirmer