Bis alle Versicherten der teilnehmenden Unternehmen vom neuen Leitfaden profitieren, kann allerdings noch viel Zeit vergehen. „Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt“, teilt der Verband mit.
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Die Verzögerung wird mit einem zeitlichen Vorlauf begründet, den man den Unternehmen eingeräumt habe. So mache insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich, heißt es.
Uwe Laue: Leitfaden geht über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus
„Das geltende Tarifwechselrecht gemäß Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt“, betont der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue. Der nun vorliegende Leitfaden erläutere und konkretisiere nicht nur die geltende Rechtslage, sondern gehe auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus, resümiert Laue. (lk)
Foto: PKV-Verband