Viele Versicherer verzichten darauf, eine private Police gegen Arbeitslosigkeit anzubieten, weil ihnen die kalkulatorischen Risiken zu hoch erscheinen. Nun hat die R+V Versicherung eine alte Idee neu belebt und geht mit einer „ArbeitslosenschutzPolice“ auf den Markt.
Die neue private Arbeitslosenversicherung funktioniert so, dass die R+V dem Versicherten im Falle einer betriebsbedingten Kündigung das staatliche Arbeitslosengeld – das rund zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens beträgt – mit einer monatlichen Zahlung aufstockt. Zwischen 100 und 1.000 Euro im Monat kann diese Summe betragen – jedoch maximal bis zur Höhe des bisherigen Nettogehalts, teilt der Wiesbadener Versicherer mit.
Die maximale Leistungsdauer beträgt 21 Monate
Die genaue Höhe der Zahlungen wählt der Kunde bei Vertragsabschluss aus. Wenn sich sein Einkommen verändert, kann er sie später noch anpassen. Um die versicherungstechnischen Risiken zu begrenzen, knüpft der Versicherer die Leistungen an einige Bedingungen.
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So wird der vereinbarte Betrag erst ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit überwiesen – und das nur so lange, wie der Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Die maximale Leistungsdauer der privaten Arbeitslosenversicherung beträgt laut R+V 21 Monate. Während dieser Zeit läuft der Versicherungsvertrag beitragsfrei weiter.
Für 300 Euro Arbeitslosengeld im Monat beläuft sich die Monatsprämie auf rund 16 Euro
Wer bei Arbeitslosigkeit monatlich 300 Euro zusätzlich bekommen möchte, rechnet das Unternehmen vor, den kostet die R+V-ArbeitslosenschutzPolice 15,59 Euro brutto pro Monat. Jeweils zehn Prozent Nachlass erhalten Kunden, wenn sie sich für einen Drei-Jahres-Vertrag entscheiden oder bereits eine R+V-PrivatPolice abgeschlossen haben.
„Zwei Drittel aller arbeitsgeberseitigen Kündigungen sind betriebsbedingt“
Das neue Produkt richtet sich an alle Arbeitnehmer, die zwischen 18 und 60 Jahre alt sind. Interessierte müssen mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und mindestens 1.000 Euro netto monatlich verdienen. Nicht versichern können sich Selbstständige, Saisonarbeiter und Auszubildende.
„Zwei Drittel aller arbeitsgeberseitigen Kündigungen sind betriebsbedingt. Der Arbeitnehmer kann hier wenig Einfluss nehmen – aber er kann vorsorgen“, kommentiert Rudolf Servatius, bei R+V verantwortlich für die ArbeitslosenschutzPolice. (lk)
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