Private Pflegeabsicherung: Die finanzielle Zeitbombe tickt weiter

Tatsächlich betrug der Stundensatz für eine Fachkraft schon zum Start der Pflegeversicherung 1995 rund 25 Euro. Im Pflegefall muss ein Betrag von ungefähr 3.000 Euro monatlich zur Verfügung stehen. Würde die Pflegeversicherung nicht erneut reformiert, müsste bei konstanten Leistungen der heutige Beitragssatz bis 2060 auf fünf Prozent steigen.

Chronologie der Reformen

Eine Pflegereform muss hin und wieder her. Die Reformbestrebungen mündeten 2008 in das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Es folgte 2013 das Pflege-Neuausrichtungsgesetz samt der Einführung einer staatlich geförderten ergänzenden privaten Pflegetagegeld-Vorsorge („Pflege- Bahr“).

Zum 1. Januar 2015 kommt das „1. Pflegestärkungsgesetz“, das bis 2017 um das „2. Pflegestärkungsgesetz“ erweitert werden soll. Dies dürften nicht die letzten Reformen gewesen sein. Man kennt das schon aus der Kranken- und Rentenversicherung, wo das Umlagesystem immer wieder Korrekturen verlangt.

Das 1. Pflegestärkungsgesetz, das in diesem Herbst noch durch weitere Lesungen von Bundestag und Bundesrat muss, läuft vor allem darauf hinaus, dass die staatlich organisierte Versicherung teurer wird: Der Beitrag steigt 2015 von 2,05 auf 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens, für Kinderlose von 2,3 auf 2,6 Prozent (2017 soll er um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen). Alle Leistungsbeträge werden als Inflationsausgleich angehoben.

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Pflegevorsorgefonds soll Beitragssteigerungen abfedern

Darüber hinaus werden weitere Leistungsverbesserungen bei der Pflege zu Hause und in Pflegeeinrichtungen umgesetzt, Leistungen für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege erweitert (auch für Demenzkranke).

Ein neuer Pflegevorsorgefonds, den die Bundesbank verwalten soll, soll Beitragssteigerungen in der Zukunft abfedern. Seit 1. Januar 2013 gibt es in Deutschland eine staatlich geförderte private Pflege-Zusatzversicherung. Offizieller Name: geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV).

Die GEPV kann jeder Erwachsene abschließen – außer Pflegebedürftige. Der Staat gibt 60 Euro im Jahr dazu – salopp als „Pflege-Bahr“ bezeichnet nach dem 2013 noch amtierenden Gesundheitsminister Daniel Bahr. Der Staat fördert – ähnlich wie bei Riester – den Ansparvorgang.

Seite drei: Über 400.000 Pflege-Bahr-Verträge

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