Das Institut für Transparenz (ITA) übt Kritik an den Produktinformationsblättern (PIBs) von Risikolebensversicherungen mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). Eine marktübergreifende Untersuchung von 76 PIBs von 51 Anbietern habe zu „durchwachsenen“ Ergebnissen geführt, teilt das ITA mit.
Neun Produktinformationsblätter von acht Anbietern fielen beim Test durch. Immerhin sieben Lebensversicherer hätten bei den PIBs zu ihren elf Tarifen „viel richtig gemacht“ und dafür die Höchstnote „sehr gut“ erhalten, lobt das ITA.
Ortmann: Branche droht staatliche Überwachung
„17 Anbieter mit 32 PIBs haben sehr gut oder gut abgeschnitten – das ist mehr als nur ein Anfang. Aber acht Anbieter mit neun Produktinformationsblättern haben unseren Transparenz-Index nicht bestanden – das sind immer noch zu viele“, kommentiert Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA, die Ergebnisse, die das Institut auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
„Mir ist es völlig schleierhaft, warum die gesetzlichen Vorgaben, so wie das ITA sie versteht, auch sechs Jahre nach Einführung der Produktinformationsblätter nicht vollständig eingehalten werden“, ärgert sich Ortmann. „Wenn die Anbieter das nicht sehr schnell selbst in den Griff bekommen, wird eine staatliche Überwachung unvermeidlich.“
Gravierende Verstöße bei Kostenangaben
Besonders gravierende Verstöße gibt es demnach bei der Angabe der Kosten: Nur 32 PIBs haben die Vorschrift des Gesetzgebers vollständig umgesetzt, wonach die jährlichen Verwaltungskosten als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit aufzuführen ist. Das bedeute, so das ITA, dass sich 58 Prozent der Anbieter noch immer nicht vollständig an das Gesetz hielten.
Versicherer halten am Kleingedruckten fest
Auch das Ergebnis bezüglich der Schriftgröße lasse vermuten, dass die Anbieter „keinen gesteigerten Wert auf gut lesbare Produktinformationsblätter legen“, heißt es weiter. So hätten 74 der 76 PIBs das Kriterium der Mindestschriftgröße 11 pt. nicht erfüllt.
Erfreulich sei dagegen, dass 75 PIBs auf die vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen verspäteter beziehungsweise nicht geleisteter Zahlung hinweisen. Auf die im Vertrag enthaltenen Leistungsausschlüsse weisen laut ITA sogar alle 76 analysierten Produktinformationsblätter hin. (lk)
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