Wer eine Antwort auf die Frage „Was ist besser – die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge?“ sucht wird, wenn er Glück hat, die für ihn richtige Antwort bekommen. Tatsache ist aber, dass es keine Pauschallösung gibt. Es kommt auf den Einzelfall an.
Gastbeitrag von Elke Scholz-Krause, ESK Cityfinanz GmbH
Warum wurde die Riesterförderung eingeführt? Durch die Rentenkürzung von 70 auf 67 Prozent sollte durch die staatliche Riesterförderung ein Anreiz geschaffen werden, diese Kürzung durch eine private Altersvorsorge auszugleichen.
Es ging hierbei somit nicht um eine zusätzliche Altersvorsorge, sondern nur um den Erhalt der zukünftigen Altersversorgung nach der eingeführten Rentenkürzung. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat den Sinn und Zweck, die spätere gesetzliche Rente durch eine zusätzliche Altersvorsorge zu erhöhen.
bAV in KMUs noch zu wenig umgesetzt
Das Ziel unserer Politik ist es, dass jeder Bürger möglichst eine zusätzliche Altersvorsorge aufbaut – wobei es ja schon im Interesse jeden einzelnen Bürgers sein sollte, später über ein ausreichend hohes Renteneinkommen zu verfügen.
Vielen ist jedoch noch immer nicht bewusst, dass sie über die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichend abgesichert sind. Die Bundesregierung plant deshalb die betriebliche Altersvorsorge weiter zu stärken. Gerade in kleinen Unternehmen wird sie noch zu wenig umgesetzt.
Durch die bAV profitiert jeder Arbeitnehmer von sofortiger Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Zahlt ein Arbeitnehmer 100 Euro in eine private Altersvorsorge aus dem Nettoeinkommen ein, so müsste er in der betrieblichen Altersvorsorge, je nach persönlichen Rahmenbedingungen, nur ca. 50 Euro dafür aufwenden.
Riester-Rente: Keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten
Bei der Riester-Rente zahlt der Arbeitnehmer erst einmal aus seinem bereits versteuerten Einkommen – also aus dem Nettoeinkommen. Erst mit Abgabe der Einkommensteuererklärung fließen die staatlichen Zulagen in den Altersvorsorgevertrag und gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurück.
Sowohl die Riesterrente, als auch eine Betriebsrente werden ab Rentenbeginn mit der vollen persönlichen Steuer belegt. Zusätzlich sind bei gesetzlich Krankenversicherten noch Beiträge zur Krankenkasse auf die Betriebsrente zu entrichten. In diesem Punkt weist die Riester-Rente Vorteile auf, denn es sind keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten.
Jeder Arbeitnehmer, der sich mit dem Thema der staatlich geförderten Riesterrente oder bAV beschäftigt, sollte sich eine auf seine persönlichen Verhältnisse bezogene Berechnung erstellen lassen.
Seite zwei: Einkünfte in Rentenbezugsphase mit einbeziehen