In Firmen, die dem Versicherer ein entsprechend großes Kollektiv anbieten können, sind die Kollektivverträge so ausgestaltet, dass im Antrag keine Gesundheitsfragen im üblichen Sinne abgefragt werden, sondern mit einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung gearbeitet wird.
In dieser Erklärung wird einfach nur bestätigt, dass beispielsweise keine Berufsunfähigkeit oder Schwerbehinderung vorliegt und der Arbeitnehmer in den letzten Jahren nur für einen bestimmten, maximalen Zeitraum ununterbrochen arbeitsunfähig war. Die genauen Details können natürlich von Anbieter zu Anbieter differieren.
Sie haben aber alle gemein, dass die Dienstobliegenheitserklärung eine wesentlich einfachere Hürde darstellt als eine reguläre Gesundheitsprüfung mit den üblichen Antragsfragen. So gesehen macht die SBU in der bAV natürlich gerade für diejenigen Sinn, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes die normale Gesundheitsprüfung nicht oder nur mit Erschwernissen wie Zuschlägen oder Ausschlüssen bekommen können.
Haftungsrisiken für Arbeitgeber bei Dienstobliegenheitserklärung
Noch ein kleiner Tipp: Da für den Arbeitgeber natürlich Haftungsrisiken entstehen, wenn er die Dienstobliegenheitserklärung für seinen Arbeitnehmer abgibt, erkennt man den guten Berater auch daran, dass er diese Erklärung vom Arbeitnehmer einholt anstatt vom Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist in Sachen seines Gesundheitszustandes sicherlich auch der kompetentere Ansprechpartner.
Im Leistungsfall hat die Dienstobliegenheitserklärung einen weiteren Vorteil: die Möglichkeiten eine vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und die damit verbundene Möglichkeit der Ablehnung der Leistung durch den Versicherer sind durch eine solch einfach formulierte Erklärung natürlich wesentlich geringer als im Fall einer kompletten Gesundheitsprüfung mit ihren vielen Angaben.
Den Königsweg gibt es nicht
Die SBU über die bAV ist von vornherein nicht prinzipiell gut oder schlecht. Vielmehr ist die Einzelfallbetrachtung wichtig. Der Kunde muss über die Vor- und Nachteile aufgeklärt werden, sich klar machen, welche Kriterien für ihn wichtig sind und sich dann für den entsprechenden Weg entscheiden.
Der Vermittler sollte exzellente Kenntnisse in der bAV vorweisen können und die entsprechenden Ressourcen haben, um den Vertrag während der gesamten Laufzeit betreuen zu können, und bei „Störfällen“ wie einem Arbeitgeberwechsel sofort zur Stelle sein können.
Bezuschusst der Arbeitgeber zusätzlich die bAV, kann die SBU in der bAV preisgünstiger sein als privat in der 3. Schicht. Hat der Arbeitnehmer keine „jungfräuliche“ Krankenakte mehr, kann die SBU in der bAV über Kollektivverträge ohne Gesundheitsprüfung die letzte Möglichkeit sein, eine sinnvolle SBU abschließen zu können. In allen anderen Fällen ist die SBU über die private Vorsorge wohl die einfachere und flexiblere Wahl.
Stephan Kaiser ist Diplom-Mathematiker und geschäftsführender Gesellschafter der BU-Expertenservice GmbH.
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