Versicherer im Online-Geschäft: SEPA- Lastschrift ist nicht alles

Ein weiteres Auswahlkriterium sind die Kosten. Es entstehen zunächst Gebühren für die Bereitstellung des Services. Bei Paypal richtet sich das berechnete Entgelt nach der Höhe des Betrages und den Umsätzen, die der Empfänger des Geldes tätigt.

Bei Gebühren von 1,7 Prozent plus 35 Cent sollte man als Versicherung die Kosten genau kalkulieren. Zusätzlich zu den Gebühren verlangen die großen Kreditkartengesellschaften Visa und Mastercard eine Sicherheitszertifizierung nach dem sogenannten PCI-DSS-Regelwerk (Payment Card Industry Data Security Standard). Dieses Prüfsiegel kostet jährlich zwischen 900 und 15.000 Euro, ergeben Berechunungen von Computop.

Häufig ist auch die Anschaffung neuer Software erforderlich. So steigern sich die Gesamtkosten für die Zertifizierung schnell auf bis zu 45.000 Euro pro Jahr. Einige Zahlungsverkehrsdienstleister haben den Vorteil, dass die Kosten für die Sicherheitszertifizierung übernehmen.

Daten vor dem Zugriff  Unbefugter schützen

Versicherer sollten zudem die Sicherheit der einzelnen Verfahren genau prüfen, dass Daten ihrer Kunden vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Denn 95 Prozent der Online-Käufer wählen das Zahlungsverfahren nach dem Kriterium Sicherheit aus.

Paypal gilt zwar als äußerst nutzerfreundlich. In puncto Datenschutz schneidet der Dienst nicht immer am besten ab. Rechnung und Lastschrift stufen Kunden als sicherer ein als Paypal und die Kreditkarte, zeigt ein Testbericht gängiger Online-Bezahlverfahren in der Zeitschrift „Chip“.

Hohes Phishing-Risiko bei Paypal

Bei Paypal bemängeln die Käufer vor allem das hohe Phishing-Risiko und den schwer einzufordernden Käuferschutz. Neben der Sicherheit und den Kosten gibt es darüber hinaus noch rechtliche Punkte zu beachten.

Versicherer sollten beispielsweise vor der Nutzung von Payment-Dienstleistern das Kleingedruckte genau prüfen, ob die Dauerschuldverhältnisse aus dem Versicherungsvertrag per Kreditkarte abgebucht werden dürfen, und was mit dem Versicherungsschutz bei einer Rücktransaktion passiert.

Autor Enrico Köhler ist Zahlungsverkehrsexperte des IT-Beratungsunternehmens PPI AG in Hamburg.

Foto: PPI AG

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