Die Bundesregierung hat gestern die Weichen für eine neue Versicherungsaufsicht in Deutschland gestellt. Der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll das EU-Finanzregelwerk Solvency II in nationales Recht umsetzen. Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zu, kommen auf die Versicherer neue Eigenkapital- und Aufsichtsregeln zu.
Die Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und die damit verbundene Umsetzung von Solvency II zum 1. Januar 2016 sieht im Kern vor, dass Versicherungsgesellschaften ähnlich wie Banken ihre Eigenmittel erhöhen müssen.
Die Höhe der Eigenmittel soll sich dabei stärker als bisher an den Risiken orientieren, die die Versicherer eingehen. Ziel ist, drohende finanzielle Schieflagen in der Versicherungsbranche, etwa bedingt durch Markt- oder Geschäftsrisiken, besser voraussehen zu können.
Strengere Berichtspflichten für Versicherer
Darüber hinaus müssen die Versicherer neue Bewertungsvorschriften beachten sowie strengere Anforderungen in den Bereichen Unternehmensorganisation, Risikomanagement und Governance erfüllen. So gelten im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes, strengere Berichtspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden.
In Deutschland beaufsichtigt die Finanzaufsichtsbehörde Bafin die Versicherungsunternehmen. Das Bundesfinanzministerium darf die Aufsicht auch auf Behörden der Bundesländer übertragen.
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EU-weite Harmonisierung des Aufsichtsrechts angestrebt
Weiter sieht das Gesetz eine Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt vor. Die Politik verspricht sich davon, europaweit tätige Versicherer besser überwachen zu können. So ist die Bafin ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung verpflichtet.
Die Neuregelung erleichtere die Risikobewertung von Unternehmen und sichere die Ansprüche der Versicherten stärker ab, kommentiert die Bundesregierung den Beschluss. (lk)
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