Vermittler fürchten Verlängerung der Stornohaftzeit „durch die Hintertür“

Die empfohlene Veränderung sorge für „einen Gleichlauf der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung der Berater“, heißt es beim BVK. Da somit der dauerhafte Bestand des Vertrages stärkeren Einfluss auf die Vergütung habe, würden die Versicherer vorschlagen, die Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre zu erhöhen, folgert der Vermittlerverband.

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Heinz: Umsetzung geht zu Lasten der Vermittler

Was die Unternehmen beim Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) nicht erreicht hätten, so Heinz, versuchten sie jetzt „durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren“.

Heinz wolle nun in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern „alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern“. Das Verhalten der Versicherer kritisierte er mit den Worten: „Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein.“ (lk)

Foto: BVK

 

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