Bei solchen Policen werden zunehmend mehrere biometrische Risiken neben der Invalidität versichert: Multi-Risk-Versicherungen, auch Crossover-Deckungen genannt, kombinieren häufig Bausteine zur Absicherung von Tod, Unfallinvalidität, schweren Krankheiten, Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit in unterschiedlicher Ausprägung.
Beispiele sind die „Körperschutzpolice“ der Allianz, „Safety First“ von Cardea Life, „Existenzschutzversicherung“ von Axa, „Opti-5Rente“ der Barmenia, „Multi-Rente“ von Janitos sowie „Vital-Rente“ der VPV.
Jüngstes Produkt in dieser Palette ist „Existenz“ vom Volkswohl Bund. Nicht die Unfähigkeit zur Berufsausübung und deren vermutliche Fortdauer lösen die Leistungen aus, sondern die eindeutige medizinische Diagnose, etwa Schlaganfall, beziehungsweise deren Folgen, etwa das Versagen von Grundfähigkeiten.
Wichtige Grundausrüstung für sportliche Senioren
Doch zurück zu den Senioren und deren Bedarf an Unfallschutz. Immer mehr ältere Deutsche betätigen sich sportlich. Die Fitness hält nicht immer mit. Die private Unfallversicherung ist daher eine wichtige Grundausrüstung.
Das beginnt schon beim Wandern. Bei über der Hälfte der Unfälle stolpern Menschen, knicken um oder rutschen aus, so der Deutsche Alpenverein (DAV). Ein Viertel der Unfälle sei auf körperliche Probleme zurückzuführen.
Auf die körperlichen Risiken der über 50-Jährigen beim Sport weist auch Andreas Hackbarth, Schadenexperte bei der Grundeigentümer Versicherung, hin: „Jeder, der sportlich aktiv ist, sollte mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen“.
Der Schutz sollte zur Sportart passen. Für Tennisspieler sei es wichtig, dass die Versicherung auch für Zerrungen und Verrenkungen, für Bänder-, Sehnen- und Muskelrisse leistet sowie für Verletzungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule zahlt.
Erweiterter Unfallbegriff
Eine gute Unfallversicherung zu finden, ist bei Tausenden Tarifvarianten gar nicht so einfach. Der Preis allein macht es nicht. Echte „Knackpunkte“ bei den Leistungen von modernen Policen sind der Unfallbegriff, die Gliedertaxe und die Berücksichtigung von Vorerkrankungen.
Beim Unfallbegriff gehen immer mehr Versicherer über die klassische Definition – plötzlich, von außen, unfreiwillig und auf den Körper wirkend – hinaus. Sie zahlen auch bei Unfällen durch Alkohol und Medikamente bedingte Bewusstseinsstörungen, durch Ohnmacht als Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts oder gar für psychische Störungen als Folge unfallbedingter neurologischer Schäden.
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