VAG-Novelle: VDVM warnt vor Kosten für Makler

Die Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) könnte für Makler teuer werden, fürchtet der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM). Nach dem aktuellen Entwurf  sollen von Versicherungen an Makler ausgelagerte Leistungen strengeren Kontrollen unterliegen.

Der VDVM befürchtet, dass die Reform des VAG mit einem massiven Kostenschub für Versicherungsmakler verbunden sein wird.

Der Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“ greift die Vorgaben aus Solvency II in Paragraf 32 VAG auf und weitet den in der Solvency II-Rahmenrichtlinie auf „kritische und wichtige operative Funktionen oder Tätigkeiten“ begrenzten Fokus laut VDVM letztlich auf alle ausgegliederten Funktionen aus.

VAG-Reform gefährdet Services des Maklers

Der betreffende Versicherer habe sicherzustellen, dass er selber, seine Abschlussprüfer sowie die Aufsichtsbehörden auf alle Daten des Dienstleisters zugreifen können und die Aufsichtsbehörde Zugangsrechte zu den Räumen des Dienstleisters erhält, die sie selbst oder durch Dritte ausüben kann. „Damit schießt der Entwurf deutlich über das in Solvency II geforderte Ziel hinaus“, erklärt Verbandspräsident Peter Wesselhoeft.

Laut VDVM sind verschiedene Tätigkeiten von der VAG-Novelle betroffen, die von Maklern in unterschiedlichem Umfang für die Versicherer übernommen werden, bei denen sie ihr Geschäft platzieren. Insbesondere zählen hierzu das Prämieninkasso, die Dokumentierung, die (Klein-)Schadenregulierung und die Zeichnungsvollmachten. Für Versicherungsmakler stellen sie einen Mehraufwand dar, den sie vor dem Hintergrund des Servicegedanken gegenüber seinem Kunden zu übernehmen bereit seien. Um diese Tätigkeiten ohne Zusatzvergütung leisten zu können, seien sie allerdings darauf angewiesen, kosteneffizient dazu arbeiten.

VDVM fordert Verhältnismäßigkeit

„Diese Voraussetzung dürfte aufgrund der zu erwartenden Kosten nicht mehr gegeben sein, wenn die VAG-Novelle in ihrer vorliegenden Form umgesetzt würde“, warnt der VDVM-Präsident. Die Überlegung des Gesetzgebers, bei der Ausgliederung kritischer oder wichtiger operativer Funktionen sicher zu stellen, dass das ausgliedernde Unternehmen die Kontrolle über diese Tätigkeiten behalten und die ordnungsgemäße Ausübung durch den Dienstleister überprüfbar bleiben soll, sei zwar nachvollziehbar. „Eine solche Überprüfung darf jedoch nicht ohne sachlichen Grund und nicht ohne Grenzen erfolgen“, so Wesselhoeft weiter.

[article_line]

Da Versicherer mit einer Vielzahl von Maklerunternehmen zusammenarbeiten, hätte es marginale Auswirkungen, wenn ein einzelnes Maklerunternehmen seinen Verpflichtungen aus der Outsourcing-Vereinbarung nicht nachkomme. Ein vereinbarungswidriges gleichgerichtetes Verhalten aller Makler oder einer größeren Gruppe zu unterstellen, hält der VDVM für wirklichkeitsfern.

 

Seite zwei: Gesetzgeber soll Eingriffsrechte konkretisieren

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments